Für dich als Selbstständige/r gibt es ab 2026 einige wichtige Änderungen und Optionen im Steuerrecht und bei Investitionen:
1. Entfernungspauschale / Pendlerpauschale
- Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte kannst du nun 38 Cent pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer geltend machen (vorher ab 21. km und 20 Cent).
- Fahrten zu Kund/innen oder andere betriebliche Wege fallen nicht unter diese Pauschale. Hier gilt weiterhin die Kfz-Pauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt).
2. Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Der Umsatzsteuersatz auf Speisen in Restaurants wurde von 19 % auf 7 % reduziert. Das betrifft dich, wenn du in der Gastronomie tätig bist oder entsprechende Leistungen anbietest.
3. Grundfreibetrag und Übungsleiterpauschale
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, Einkommen bis zu diesem Betrag ist steuerfrei.
- Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro, z.B. für nebenberufliche Tätigkeiten im Sportverein oder Unterricht an Volkshochschulen.
4. E-Rechnungen
- Ab 01.01.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden können.
- Kleine Unternehmer/innen sind vom Versenden ausgenommen, müssen aber empfangen können.
5. Kleinunternehmerregelung
Der Umsatzfreibetrag wurde von 22.000 auf 25.000 Euro pro Jahr angehoben.
Wer darunter bleibt und die Regelung beantragt, muss keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen.
6. Investitionsanreize / degressive Abschreibung
Das Investitionssofortprogramm läuft bis Ende 2027 und bietet neue Abschreibungsregeln:
- Statt linearer Abschreibung kannst du nun bis zu das Dreifache bzw. maximal 30 % des Anschaffungspreises sofort absetzen.
- Beispiel: Maschine für 10.000 Euro → statt 1.000 Euro jährlich, 3.000 Euro im Jahr der Anschaffung.
- E-Fahrzeuge: ab 01.07.2025 degressiv abschreibbar, 75 % im Anschaffungsjahr.
Ziel: Investitionen fördern und Gewinnsteuerlast senken.
7. Sonstiges
Änderungen im Fernunterrichtsschutzgesetz sind relevant, wenn du Bildungsleistungen anbietest.
Die Neuerungen betreffen sowohl Pendler/innen, Kleinunternehmer/innen und Übungsleiter/innen als auch investierende Unternehmen. Für dich lohnt sich insbesondere die Überprüfung, ob Investitionen steuerlich optimal genutzt werden können. Alles andere ist primär informativ, um auf mögliche Änderungen vorbereitet zu sein.
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