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Welche Vorteile hat es, wenn man künftig auch als Freiberufler/in eine OHG, KG oder GmbH & Co KG gründen kann?

3 Personen fragen sich das

(Stand Juni 2021)

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Zunächst einmal: Als Freiberufler/in arbeitest du alleine ohne zahlreiche Angestellte und erledigst deine Arbeit überwiegend mental. Ein/e Handwerker/in ist daher kein/e Freiberufler/in. Als Kaufmann/frau verkaufst du Ware, bist dementsprechend auch nicht freiberuflich unterwegs.

Beispiele für Freiberufler/innen:

  • Rechtsanwält/innen
  • Ärzt/innen
  • Architekt/innen
  • Schriftsteller/innen

Als Freiberufler/in wirst du erstmal mit deinem Privatvermögen haften. Du kannst natürlich auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG) gründen, wodurch du mit deiner Kapitaleinlage haftest. Hier zahlst du aber immer Gewerbesteuer.

Die künftige Gründung einer OHG, KG, GmbH oder Co.KG als Freiberufler/in habe der Gesetzgeber aber etwas halbherzig geregelt, erklärt der Experte. Die Gründung gelingt, wenn dein Berufsrecht auch den Gang in die Personenhandelsgesellschaft erlaubt. Wird es nicht erwähnt, darfst du auch keine OHG, etc. gründen. Das kann sich aber je nach Bundesland unterscheiden.

Der Experte gibt den Tipp, zur Kammer in deinem jetzigen Bundesland zu gehen, um dich zu informieren und beraten zu lassen.

Die Vorteile, wenn du künftig auch als Freiberufler/in eine OHG, KG oder GmbH & Co KG gründen möchtest, sind also:

  • keine persönliche Haftung
  • keine Gewerbesteuer zahlen (geht nur, wenn ein/e Kommanditist/in Geschäftsführer/in ist)
Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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