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Experten-Talk

Reform steht an
Das ändert sich bei GbR und anderen Personengesellschaften

342 Teilnehmer
Mitschnitt vom 01. Juni 2021
139 mal Mitschnitt angesehen

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll das ordentlich in die Jahre gekommene Personengesellschaftsrecht noch vor der Bundestagswahl grundlegend reformiert werden. Welche Änderungen und Modernisierungen laut Gesetzesentwurf zu erwarten sind – das erläuterte uns Dr. Daniel Otte, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, als Gast unseres Experten-Talks "Reform steht an: Das ändert sich bei GbR und anderen Personengesellschaften".

"Wird es denn nun einfacher, eine GbR zu gründen?“, fragte Moderator Sebastian Schulz zu Beginn des Gesprächs. Dr. Otte erwiderte, dass es tatsächlich einfacher werde – obwohl eine solche Gründung auch bisher am Küchentisch erledigt werden konnte. Und noch mehr: Viele wüssten gar nicht, dass sie eine GbR gründen, denn es handle sich etwa auch bei Tipp- oder Fahrgemeinschaften um GbRs. Allerdings seien dies sogenannte Innengesellschaften, die künftig von Außen-GbRs, die nach Außen in Erscheinung treten, unterschieden werden. Letztere gelten fortan als Grundtypus im Personengesellschaftsrecht.

Dr. Otte erläuterte viele Details der zu erwartenden Änderungen. Bisher war es etwa so, dass jeder Gesellschafter dasselbe Stimmrecht hatte, wenn es um Entscheidungen etwa innerhalb der Geschäftsführung ging. Nun ist es auch möglich, dass der Gesellschafter, der einen höheren Kapitalbeitrag geleistet hat, ein höheres Stimmrecht hat. Diese Änderung könnte etwa für kapitalintensive Arztpraxis-Gemeinschaften wichtig sein – während etwa bei Gesellschaften unter Freiberuflern in der Regel wenig Kapitaleinsatz nötig ist und Abstimmungen gemäß der Gesellschafterzahl weiterhin angemessen sein könnten.

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Warum will die Bundesregierung die Personengesellschaften reformieren? Noch vor der Wahl?
  2. Das GbR-Recht stammt aus dem Jahr 1900, fehlende gesetzliche Regelungen machen komplizierte Gesellschafterverträge nötig. Wird das Gründen einer GbR künftig einfacher?
  3. Welche GbRs müssen bzw. sollten sich in das geplante Gesellschaftsregister eintragen lassen? Braucht man dazu einen Notar?
  4. Inwiefern kann eine GbR dann eigenständiger auftreten als zuvor?
  5. Was ändert sich bei der Beschlussfassung im Gesellschafterkreis?
  6. Welche Vorteile hat es, wenn man künftig auch als Freiberufler/in eine OHG, KG oder GmbH & Co KG gründen kann?
  7. Welche weiteren Änderungen sind zu erwarten und welche vermissen Sie?

Experte

Daniel Otte Daniel Otte Dr. Daniel Otte ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Moderiert von

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