Es war zwar bisher nicht schwierig eine GbR zu gründen, aber die die Reform soll die Gründung dennoch noch einmal erleichtern. Was aber gleich bleibt: Bei einer Gründung solltest du auf jeden Fall über einen (vernünftigen) Vertrag verfügen.
Bisher wurde nicht groß zwischen Innen- und Außengesellschaft unterschieden. Das soll sich nun ändern.
Normalerweise ist eine Personengesellschaft auch eine Außengesellschaft. Hier werden die Rechtsgeschäfte im Namen des/r Gesellschafter/in vorgenommen. Die Gesellschaft tritt nach “außen” am Markt auf und hat ein gemeinsames Vermögen. Eine Innengesellschaft hingegen ist nur ein Teil der Personengesellschaft. Der Auftritt nach außen fehlt. Nur der/die berechtigte Gesellschafter/in darf Geschäfte abschließen und es gibt kein Gesamthandvermögen.
Gibt es nun mehrere Gesellschafter/innen, hat jede/r theoretisch die gleichen Befugnisse. Jetzt sollen Gesellschafter/innen, die einen höheren Beitrag geleistet haben, auch ein höheres Stimmrecht haben.
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