Auf den ersten Blick ändert sich hier nicht besonders viel. So bleibt beispielsweise das Einstimmigkeitsprinzip erhalten. Dieses sei aber, laut des Experten, nicht besonders praxisnah. Bisher wurden Beschlüsse immer nach der Stimmenmehrheit entschieden. Nun soll es so sein, dass sich die Entscheidung nach den geleisteten Beiträgen richtet.
Hier ist aber das Problem, dass ein einzelner Beitrag nur schwer zu messen ist. Natürlich kannst du in einem Gesellschaftsvertrag alles etwas genauer und eindeutiger festhalten, wie etwa, dass zum Beispiel der/die Gesellschafter/in 40 Prozent hat, Y hat 20 Prozent und Z hat wieder 40 Prozent.
Für Personen einer KG oder UG: Wenn es wegen der Wirksamkeit eines Beschlusses Unstimmigkeiten gibt, muss das in Zukunft innerhalb von drei Monaten alleine geklärt oder dem Gericht vorgelegt werden. Bei einer GmbH beträgt die Frist bereits nur einen Monat.
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