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Experten-Talk

Neue Rechtsform?
Eignet sich die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen für (kleinere) Selbstständige?

172 Teilnehmer
Mitschnitt vom 30. April 2024
28 mal Mitschnitt angesehen

Eine neue Rechtsform für Unternehmen zu schaffen, braucht es das? Maike Kaufmann, Vorständin der Stiftung Verantwortungseigentum, klärte uns im Talk darüber auf, warum im Koalitionsvertrag der Ampel die Schaffung der "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" vorgesehen ist. Bei der geplanten Rechtsform soll das Vermögen dauerhaft im Unternehmen bleiben, Gewinne sollen seiner Weiterentwicklung dienen – und nicht an den Eigentümer oder deren Erben ausgeschüttet werden. "Das Vermögen dient der Sache, nicht dem Unternehmer" – so bringt es Maike Kaufmann auf den Punkt.

Es sei bereits jetzt möglich, sein Unternehmen auf diese Weise aufzustellen – allerdings nur durch kostspielige, aufwändige Strukturen, etwa durch den Aufbau von Stiftungen. Künftig soll es leichter möglich sein, die Existenz des Unternehmens komplett seiner Aufgabe zu widmen. Unternehmerische Fähigkeiten durch die Gründer und deren Nachfolger seien dennoch weiterhin gefragt, denn natürlich stünden auch im Rahmen dieser Rechtsform Menschen in der Verantwortung, die Entscheidungen treffen.

Inwiefern die Rechtsform überhaupt eingeführt wird, für welche Soloselbstständigen sie geeignet ist und ob sich das Opfer, sich selbst finanziell einzuschränken, lohnen kann – das erfährst du alles auch im Mitschnitt des Talks.

Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Was sind die wichtigsten Eigenschaften der geplanten "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen"?
  2. Welche Vorteile haben Gründer/innen, die diese Rechtsform verwenden? Wann könnte ein Umstieg für Selbstständige ohne Mitarbeiter oder mit ganz wenigen (<10) Sinn machen?
  3. Wenn ich von der Wertsteigerung des Unternehmens nicht profitiere, wie profitiere ich dann von meiner Aufbauleistung, von dem Geld und den vielen Überstunden, die ich investiert habe?
  4. Wie bekomme ich eine Finanzierung durch Eigenkapital, wenn das Risiko der Geldgeber nicht ausgeglichen wird
  5. Inwiefern vereinfacht die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen das Finden von Nachfolgern? Verschenken kann ich meinen Betrieb ja jetzt schon, oft scheitert es aber beim Kaufpreis!
  6. Noch wurde das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben noch nicht angegangen. Wie sehen Sie die Chancen, dass vor der nächsten Bundestagswahl die Einführung beschlossen wird?

Expertin

Maike Kauffmann Maike Kauffmann Maike Kauffmann ist Vorständin der Stiftung Verantwortungseigentum und setzt sich mit dieser seit über vier Jahren für das Unternehmensmodell Verantwortungseigentum/ treuhändisches Eigentum und die neue Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ ein.

Moderiert von

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