Schon lange wird diskutiert, ob die Personengesellschaften reformiert werden sollen oder nicht. Die Gründe dafür sind unter anderem historisch.
Früher ging man davon aus, dass die BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts- kurz GbR) keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und dementsprechend auch nicht rechtsfähig war. 2001 stellte man fest, dass die GbR genauso teilrechtsfähig ist wie die UG und die KG. Das Gesetz blieb aber unverändert. Es wird also weiter davon ausgegangen, dass es keine rechtsfähige GbR gibt. Nun soll das geändert werden.
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