Der Umzug einer einzelnen Rufnummer aus einem Rufnummernblock ist nach Vertragsende grundsätzlich möglich. Die Berechnung eines direkten Entgeltes durch den Anbieter ist ggü. dem Endkunden verboten.
Somit kann der abgebende Anbieter im Zuge des Wettbewerbsprinzips keine Rufnummernportierung blockieren.
Wenn man einen Vertrag mit unterschiedlichen Rufnummern abgeschlossen hat und eine einzelne aus dem Rufnummernblock umziehen will: Können hierfür, im Zuge einer Sonderleistung, Entgelte berechnet werden?
2 Personen fragen sich das