Jede natürliche Person, sowie andere Kapitalgesellschaften können Gesellschafter werden. Um nicht als scheinselbstständig verdächtigt zu werden, wird oftmals eine GmbH gegründet. Weil aber eine Ein-Personen-GmbH zu einem Umgehungstatbestand führen kann, sollte mindestens eine weitere Person, beispielsweise der Ehepartner, miteinbezogen werden. Dr. Paul rät, dass dieser sich mit einem Prozent des Stammkapitals, nämlich 250 Euro, beteiligen solle. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
Um eine Frage zu beantworten melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich
hier kostenlos registrieren.
Wer kann Gesellschafter werden?
0 Person fragt sich das
Eine GmbH kann ggf. vor dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit schützen. Was ist dabei in Bezug auf die Gesellschafter zu beachten? Ist eine Einpersonen-GmbH ausreichend?