Der BGH prüft Verträge systematisch anhand der gesetzlichen Merkmale und hat dabei einige Grundsätze klargestellt, während andere Punkte offen geblieben sind. Entscheidend ist also nicht, wie dein Angebot heißt, sondern wie dein Vertrag gestaltet ist. Die wichtigsten Merkmale sind:
1. Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten gegen Entgelt:
Alles, was Wissen, Fähigkeiten oder Know-how vermittelt, fällt darunter, unabhängig von Qualität oder Form. Auch Begriffe wie „Akademie“, „Lernziele“ oder „Wissensvermittlung“ im Vertrag können dafür ausschlaggebend sein.
2. Ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt:
Früher klar bei Lehrbriefen, heute komplizierter:
- Asynchron (z. B. Videos, Aufzeichnungen, Hausaufgaben) = räumlich getrennt
- Synchron (z. B. Live-Videocalls) = bisher wie Präsenz behandelt
Neu: Der BGH zählt Live-Calls mit Aufzeichnung ebenfalls als räumlich getrennt. Dadurch steigt das Risiko, dass ein gesamtes Programm als Fernunterricht eingestuft wird. Offen ist noch, ob Live-Calls ohne Aufzeichnung generell räumlich getrennt gelten.
3. Überwachung des Lernerfolgs:
Es reicht, wenn Teilnehmende Fragen stellen dürfen, selbst wenn sie es nicht tun. Schon ein vereinbartes Fragerecht gilt als Lernkontrolle.
4. Anwendbarkeit auf Unternehmer/innen:
Das Gesetz gilt nicht nur für Privatpersonen. Auch Selbstständige und Unternehmer/innen sind geschützt.
Fazit:
Ob dein Vertrag nichtig ist, hängt von der Vertragsgestaltung ab, nicht von deiner Berufsbezeichnung oder der Zufriedenheit deiner Kund/innen. Das bedeutet:
- Risiko rückwirkend: Zahlungen können bis zu drei Jahre zurückgefordert werden.
- Risiko zukünftig: Ohne ZFU-Zulassung bleibt dein Vertrag rechtlich unsicher.
- Chance: Wenn du deine Verträge gezielt gestaltest (z. B. keine Lernziele, keine systematische Wissensvermittlung, keine verpflichtende Fragerechte), kannst du Spielräume nutzen.
Für eine vertiefte Analyse empfiehlt die expertin, juristische Fachquellen oder Expert/innen wie den Anwalt Dr. Dominik Herzog hinzuzuziehen, der die BGH-Entscheidung praxisnah auf YouTube erläutert.
Hinweis: Die Inhalte sind nach bestem Wissen zusammengefasst. Sie ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung und erheben keinen Anspruch auf absolute Genauigkeit.
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