Grundsätzlich kann vertraglich geregelt werden, wie der Gewinn verteilt werden soll. Wie ihr das definiert bleibt euch überlassen
Für die GbR ist eine eigene Steuererklärung abzugeben. Darin wird für jeden Gesellschafter der Gewinn Anteil festgelegt. Das Finanzamt der GbR teilt dann das Ergebnis der Veranlagung dem Finanzamt des jeweiligen Gesellschafters mit und wird im Rahmen des Einkommensteuerbescheides erfasst.
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Welche Möglichkeiten haben wir, die Einnahmen unserer GbR aufzuteilen? Wie werden wir besteuert?
2 Personen fragen sich das
Wir wollen zu zweit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen. Den Überschuss wollen wir 50:50 aufteilen. Da wir beide bereits erfolgreich selbstständig sind, wird sich der zeitliche Einsatz unterscheiden und schwanken. Können wir vorweg eine (stunden- bzw. erfolgsabhängige) Vergütung vereinbaren, die jeder von uns erhält –um dann danach aufzuteilen, was übrig bleibt?
Und wie wird die GbR bzw. werden wir beide besteuert? Einfach Einkommensteuer auf die Entnahmen?