Das Bundeswirtschaftsministerium beantwortete diese Frage an anderer Stelle so: "Nein. Die EPP ist kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt."
Tatsächlich ist es bei anderen sozialversicherungsfreien Zahlungen an Minijobber wie etwa bei Zahlungen in eine betriebliche Altersvorsorge auch so, dass diese zusätzlich zu den 450 bzw. 520 Euro erfolgen kann, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.
Wird die Energiepreispauschale bei Minijobs auf die 450 Euro-Grenze angerechnet (bzw. ab 1.10.22 520 Euro-Grenze)?
1 Person fragt sich das
Dann könnte es ja sein, dass im Monat der Auszahlung aus der geringfügigen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wird...