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Software zur Arbeitszeiterfassung (plattformunabhängig)
Das BMAS wird voraussichtlich im 1. Quartal 2023 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EuGH/BAG-Urteile zur Arbeitszeiterfassung vorlegen. Ein Vertreter des BMAS hat bestätigt, dass die Vertrauensarbeitszeit erhalten bleibt, Mitarbeiter:innen also ihre Arbeitszeit auch weiterhin selbst erfassen […]
Akzeptierte Antwort
Herzlichen Dank! Werden wir uns anschauen. Bislang haben wir die Zeiterfassungsfunktion von www.onexma.com im Blick. Herzliche Grüße Ralf Lemster PS Ich dachte, die Antwort hätte ich abgeschickt... sorry, die hing noch im Ausgang...