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Was der Koalitionsvertrag für Gründer und Selbstständige bringt

Wir haben den Koalitionsvertrag (PDF, 185 Seiten) aus der Perspektive von Gründern und Selbstständigen unter die Lupe genommen. Zu welchen der zehn wichtigsten Entscheidungsfelder, die wir für die VGSD-Wahlprüfsteine ermittelt haben, gibt es Aussagen? Wir gehen aber auch auf die Wahlprüfsteine ein, zu denen sich im Koalitionsvertrag keine Aussage findet.

Die Koalitionspartner legen ihre eigene Messlatte hoch: Gleich unter Gliederungspunkt 1.1 ("Deutschlands Wirtschaft stärken") heißt es:

"Unser Land braucht eine 'Neue Gründerzeit'. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen." (S. 13)

Tatsächlich gab es in den Entwürfen zum Koalitionsvertrag deutliche Verbesserungen für Gründer während sich für Selbstständige nur wenig Änderungen ergaben. In der endgültigen Fassung des Koalitionsvertrags fielen jedoch einige entscheidende Passagen weg, was uns eher vorsichtig stimmt.

Bitte bildet anhand der folgenden Informationen Euer eigenes Urteil!

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige und Scheinselbstständigkeit

Zum Thema Rentenversicherungspflicht (Wahlprüfstein 1a) haben wir keine Aussage im Koalitionsvertrag gefunden. Allerdings haben sich vor der Wahl sowohl die SPD als auch die Union für eine Rentenversicherungs- bzw. Altersvorsorgepflicht ausgesprochen. Das dicke Ende kommt möglicherweise noch...

Eine Rentenversicherungspflicht für viele Selbstständige könnte auf einem Umweg kommen, nämlich durch eine (noch) weitere Definition von Scheinselbstständigkeit. Die Koalitionäre sprechen in diesem Zusammenhang davon, den "Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen" zu verhindern:

"Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden. Dafür ist es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch effektiver zu gestalten, zu erleichtern und im ausreichenden Umfang zu personalisieren, die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats sicherzustellen, zu konkretisieren und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu sanktionieren. Der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber dürfen auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht bessergestellt sein, als derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Der gesetzliche Arbeitsschutz für Werk- vertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer muss sichergestellt werden." (S. 49)

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag:

"Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt."

Was als Schutzmaßnahme zugunsten sozial Schwacher daher kommt, könnte leicht dazu führen, dass auch gut verdienende IT-Freiberuflern ihre Selbstständigkeit abgesprochen wird - womit sie dann rentenversicherungspflichtig wären.

In jedem Fall möchten die Koalitionspartner die betriebliche Altersvorsorge (sehr kompliziert von der Administration her!) auch kleineren Unternehmen zugänglich machen:

"Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden." (S. 72)

Gründungszuschuss: "Wird fortgeführt"

Die SPD, die aller Wahrscheinlichkeit nach den nächsten Arbeitsminister stellen wird, hatte sich vor der Wahl klar dazu bekannt, die Verschlechterungen beim Gründungszuschuss (Wahlprüfstein 2a) zurückzunehmen und den Rechtsanspruch auf den Zuschuss wiederherzustellen. Von einer Wiedereinführung des Rechtanspruchs ist im Vertrag allerdings nicht mehr die Rede. Die im letzten Entwurf noch vorhandene Formulierung "mit auskömmlichen Mitteln unterlegt" wurde entfernt. Jetzt heißt es nur noch:

"Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit soll das Instrument des Existenzgründerzuschusses fortgeführt werden." (S. 140)

Der Begriff "Existenzgründerzuschuss" bezieht sich eigentlich auf die frühere Ich-AG, wir gehen aber davon aus, dass der Gründungszuschuss gemeint ist.

Der Gründungszuschuss wird auch in Zusammenhang mit Hilfe für EU-Partnerländer erwähnt. Diese möchte man nicht nur beim Aufbau eines dualen Ausbildungssystems mit Know-how-Transfer unterstützen, sondern rät ihnen auch zur Nachahmung der erfolgreichen deutschen Gründerförderung:

"Es sollten auch Programme für Existenzgründer – ähnlich dem deutschen Gründungszuschuss - ausgebaut werden." (7477 ff.)

Neues Förderinstrument: Gründungszeit

Für Arbeitnehmer, die aus einer Anstellung heraus gründen wollen, soll es als Alternative zum Gründungszuschuss eine neue Förderung in Form eines KfW-Darlehens geben:

"Um Gründungen aus der Beschäftigung auch für Arbeitnehmer zu ermöglichen, die weder auf ihr Einkommen verzichten noch das Risiko eines Jobverlusts auf sich nehmen können, werden wir analog dem Modell der Familienpflegezeit die Möglichkeit einer 'Gründungszeit' einführen. Wir wollen bewährte Instrumente der Gründerunterstützung in Zusammenarbeit mit der KfW weiter entwickeln. Die Gewährung des Darlehens kann dabei an die Nutzung von Crowdfunding ('Schwarmfinanzierung') geknüpft werden." (S. 140)

Aus der Beschreibung ist leider noch nicht nachvollziehbar, wie das neue Förderinstrument genau funktionieren wird. Handelt es sich um eine Art Gründungszuschuss auf Darlehensbasis? Aber: Wer würde diese Variante wählen, wenn die Alternative ein nicht rückzahlbarer Gründungszuschuss ist? Oder deutet die Formulierung "bewährte Instrumente ... weiter entwickeln" auf eine Ablösung des Gründungszuschusses durch ein Gründungsdarlehen hin?

Auch der Verweis auf die Familienpflegezeit ist verwirrend, denn nach deren Ende kehrt man wieder in die Anstellung zurück: Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte, im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Das Bruttogehalt wird in einem ersten Schritt entsprechend der reduzierten Arbeitsstunden gekürzt. Der Arbeitgeber stockt das Gehalt um die Hälfte der Kürzung auf. Wer also seine Arbeitszeit beispielsweise um 50 Prozent reduziert, erhält 75 Prozent seines Gehalts. Der Arbeitgeber tritt mit dem Aufstockungsbetrag in Vorleistung. Zum Ausgleich muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nach Ablauf der Familienpflegezeit wieder in Vollzeit arbeiten, bekommt aber so lange das reduzierte Gehalt, bis der Gehaltsvorschuss ausgeglichen worden ist.

Die Kombination mit Crowdfunding klingt interessant: Wer unbeteiligte Dritte von seiner Idee überzeugen kann, erwirbt damit ein gewisses Gütesiegel. Allerdings ist dies mit zusätzlichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden und setzt voraus, dass man seine Geschäftsidee öffentlich macht. Das könnte zum Beispiel zu Konflikten mit dem bisherigen Arbeitgeber führen, wenn man - wie dies häufig der Fall ist - mit ihm in Konkurrenz treten wird. Kreditzusagen von Freunden, Bekannten und anderen Investoren sollten im Fall einer vertraulich zu behandelnden Geschäftsidee ebenfalls ausreichen.

Gründungszeit: Neue Form des Mikrokredits?

Mit der "Gründungszeit" entsteht eine neue Form von Kleinkredit, eine Art Gründer-Bafög. Die KfW vergibt solche Kredite i.d.R. nicht direkt, sondern arbeitet mit  Kooperationspartnern zusammen. Falls dies auch hier der Fall ist, wäre es naheliegend, das seit 2010 aufgebaute Netzwerk aus Mikrofinanzinstituten (MFI) einzubeziehen. Die  MFI verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Vergabe von Kleinkrediten an Gründer und Selbstständige.

Zur Zukunft der Mikrokredite (Wahlprüfstein 2c), die sich nicht nur an Gründer, sondern vor allem auch an bestehende kleine Unternehmen richten, macht der Koalitionsvertrag keine Angabe. Zum Thema "Mittelstandsfinanzierung" heißt es lediglich:

"Hemmnisse bei der Mittelstandsfinanzierung werden wir abbauen und dafür sorgen, dass keine neuen entstehen. Wir werden uns für die Sicherstellung der 'klassischen' Mittelstandsfinanzierung über Sparkassen, Volks- und Genossenschaftsbanken, Privatbanken und Förderbanken sowie Bürgschaftsbanken stark machen." (S. 21)

Man darf gespannt sein, wie es mit dem seit 2010 aufgebauten Netzwerk aus Mikrofinanzinstituten (MFI) weiter geht. Aufgrund häufiger und unvorhersehbarer Änderungen der Vertragsbedingungen seitens des vom Bund betriebenen Mikrokreditfonds Deutschland, haben sich zwischenzeitlich viele mit großem Enthusiasmus gestartete MFI vom Markt zurückgezogen. Das Programm hat sich von seinem ursprünglichen Ziel, bankferne Kunden mit Kleinstkrediten zu versorgen, zuletzt immer weiter entfernt.

Gründercoaching für Arbeitslose soll wieder eingeführt werden

Der Abschnitt "Existenzgründer und Wachstumsfinanzierung" umfasst nur 17 Zeilen, enthält aber eine positive Überrraschung: Das Gründercoaching für Arbeitslose (Wahlprüfstein 2b) soll offenbar wieder eingeführt werden:

"Die Existenzgründer von heute sind der Mittelstand von morgen. Deshalb wollen wir Existenzgründungen fördern. Wir wollen eine zielgerichtete Förderung des bewährten Gründercoachings, insbesondere für Gründungen aus Arbeitslosigkeit." (S. 22)

Offenbar gehen die Koalitionspartner davon aus, dass eine Beantragung und Kofinanzierung durch EU-Mittel für die kommenden Jahre möglich ist.

Darüber hinaus ist festgeschrieben, dass Gründungen in Form von Genossenschaften anderen Gründungen gleich gestellt und besser gefördert werden sollen. Beteiligungen an High-Tech-Gründungen, etwa im Rahmen des High-Tech-Gründerfonds gefördert und im internationalen Vergleich attraktiv gestaltet werden sollen. Neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding sollen rechtlich genauer geregelt werden

Minijobs bleiben erhalten

Für Gründer und Selbstständige sind Minijobs (Wahlprüfstein 3b) ein guter Weg, mit überschaubarem finanziellem und bürokratischem Aufwand Beschäftigung zu schaffen. Es ist erfreulich, dass die geringfügige Beschäftigung erhalten bleibt. Die Koalitionspartner wollen eine uneingeschränkte Versicherungspflicht in der Rentenversicherung einführen:

"Die Sozialversicherungsansprüche von geringfügig Beschäftigten wollen wir verbessern. Zudem wollen wir die Übergänge aus geringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erleichtern." (S. 73)

Im letzten Entwurf war  noch die Rede davon, dass die Zahlung des kompletten Rentenversicherungsbeitrags in Höhe von 18,9% statt des Pauschalbetrags von 15,0% für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern verpflichtend werden soll. Da dies seit Anfang 2013 bereits der Standardfall ist und der Beistragsunterschied nur 3,9% bzw. max. 17,55 Euro beträgt, hätte auch dies wahrscheinlich für keine all zu großen Kontroversen gesorgt.

 

Bekenntnis zu Kammern

Von allem Parteien stehen Union und SPD den Kammern (Wahlprüfstein 3a) am positivsten gegenüber. Dies spiegelt sich auch im Koalitionsvertrag, der allerdings auch eine Reihe deutlicher Mahnungen enthält:

"Wir bekennen uns zu den Kammern. Wir bestärken sie darin, ihre Dienstleistungsfunktion für die Mitgliedsunternehmen weiterzuentwickeln. Die Kammern müssen einen spürbaren Beitrag für ihre Akzeptanz bei den Mitgliedsunternehmen leisten, indem sie sich noch stärker am Gedanken der Selbstverwaltung und der Interessenwahrnehmung, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen orientieren. Transparenz von Entscheidungen ist dabei ein wichtiger Bestandteil des demokratischen Prinzips." (S. 21)

Auch im Zusammenhang mit der Hilfe für andere EU-Staaten geht der Koalitionsvertrag auf das Kammersystem ein (S. 163)

An anderer Stelle werden die Kammern "aufgefordert, faire Standardverträge für Gründer zu entwickeln" (S. 140). Gemeint sind damit offenbar Vertragsmuster für Stock-Options-Modelle, mit denen High-Tech-Unternehmen ihre Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens beteiligen und so an sich binden können.

Bürokratieabbau

Zum Thema Bürokratieabbau wird der Koalitionsvertrag nicht konkret und beschränkt sich auf Allgemeinplätze:

"Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unter- nehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen. Eine leistungsfähige öf- fentliche Verwaltung und geringer Erfüllungsaufwand sind ein wesentlicher Standort- vorteil. Wir wollen Wirtschaft und Bürger weiter spürbar von unnötiger Bürokratie ent- lasten. Dazu wollen wir Projekte fördern, in denen Unternehmen und Verbände, Normenkontrollrat und Bundesministerien, Landesbehörden und Kommunen ge- meinsam Vereinfachungsmöglichkeiten identifizieren und für eine entsprechend bessere Rechtsetzung sorgen. In geeigneten Fällen werden wir Regelungen praktisch erproben, bevor sie beschlossen werden." (S. 25)

Wir sind neugierig, welche Projekte zu diesem Thema gestartet werden und tragen als Verband gerne die zahlreichen konkreten Verbesserungswünsche unserer Mitglieder bei!

Keine ganz neue Idee ist auch die folgende:

"Wir wollen das Gründen von Unternehmen leichter machen: Durch eine Vereinfachung der Prozesse (One-Stop-Agency) soll eine Unternehmensgründung innerhalb von 72 Stunden möglich sein." (S. 140)

Auf die Rechtsunsicherheit (Wahlprüfstein 3c) für kleine Unternehmen etwa in Hinblick auf Scheinselbstständigkeit oder Freiberuflereigenschaft geht der Koalitionsvertrag nicht ein.

Keine Reduzierung der GKV-Mindestbeiträge für Selbstständige

Auch zu den für Selbstständige geltenden hohen Mindestbeiträgen zur Kranken- und Pflegenversicherung (Wahlprüfstein 1b)  haben wir im Koalitionsvertrag keine Aussage gefunden. Schade, denn die SPD hatte angekündigt, diese Mindestbeiträge deutlich zu senken. Allerdings hatte die SPD in diesem Zusammenhang auch geplant, eine Bürgerversicherung einzuführen - mit der Union sicherlich nicht machbar.

Damit dürfte die Zukunft der privaten Krankenversicherung zunächst gesichert sein. Allerdings enthält der Koalitionsvertrag - soweit für uns bisher erkennbar - keine neuen Ansätze, um die hohen Beitragssteigerungen zu begrenzen.

Keine Verbesserung bei Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Auch in Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige (Wahlprüfstein 1d) scheint keine Veränderung beschlossen worden zu sein - wir konnten zumindest keinen Hinweis finden. Die Union hatte die Beiträge in der letzten Wahlperiode vervierfacht (!), woraufhin rund die Hälfte der versicherten Selbstständigen die Versicherung verließen. Die SPD hatte die Erhöhung vor der Wahl nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern vor allem einen Zugang zur Versicherung auch für bereits langjährig Selbstständige gefordert.

Fazit

Wir freuen uns, dass die Regierung sich eine Verbesserung der Gründungsförderung zum Ziel setzt und begrüßen die angekündigte Wiedereinführung des Gründercoaching für Arbeitslose, das zum 31.12.2013 ausläuft. Wir hatten allerdings gehofft, dass der Gründungszuschuss wieder deutlich großzügiger vergeben wird. Eine reine Fortsetzung auf dem bestehenden niedrigen Niveau ist unbefriedigend. Wir sind gespannt auf die angekündigte "Gründungszeit". Es muss sich zeigen, wie hoch die Akzeptanz eines solchen Darlehens ist. Dies wird stark von der Ausgestaltung der Bedingungen abhängen. Zum Thema Mikrokredite für Selbstständige haben wir eine Aussage vermisst.

Wir sind erleichtert, dass die Minijobs unverändert weiter bestehen werden. In Hinblick auf Bürokratieabbau und Reform des Kammerwesens sind keine konkreten Verbesserungen absehbar. Hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht. Es bleiben viele Aufgaben für unseren Verband.

In Hinblick auf die Sozialversicherung von Selbstständigen sind keine Verbesserungen, aber auch keine Verschlechterungen angekündigt.

Auch wenn man nach 5-wöchigen Verhandlungen mehr erwartet würde: Viele Gründer und Selbstständige dürften schon damit zufrieden sein, dass sich durch den Koalitionsvertrag nichts verschlechtert hat bzw. tendenziell eher zu bewährten Dingen aus der Vergangenheit zurückgekehrt wurde. All zu oft haben Verbesserungsversuche in den letzten Jahren zu immer mehr Komplexität geführt und waren mit hohem Anpassungsaufwand verbunden. Ein mutvoller Aufbruch mit neuen Impulsen sieht sicherlich anders aus.

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