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Wichtiges Urteil Grundrecht auf Steuernummer

Finanzbeamte dürfen die Zuteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke nicht  verweigern. Dieses Recht auf eine Steuernummer hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil im  September 2009 festgestellt. Zuvor hatten sich die Finanzbeamten oft quer gestellt.

Ohne Steuernummer kommt man beim Finanzamt nicht weit

Dem Urteil zufolge haben die Beamten kein Recht, ohne weiteres an den ernsthaften Gründungsabsichten eines Antragstellers zu zweifeln - selbst wenn sie ihn für scheinselbständig halten, müssen sie ihm eine Steuernummer zuteilen. Das Urteil war ein wichtiger Schritt für Existenzgründer, insbesondere solche, die sich nebenberuflich oder in vergleichsweise geringem Umfang selbständig machen.

Ohne Steuernummer darf man keine Rechnung schreiben und Kunden können die Zahlung verweigern

Damit wurde eine Hürde aus dem Weg geräumt, die diversen Gründern in den Jahren zuvor das Leben schwer gemacht hatte: Denn wer als Selbständiger keine Steuernummer erhält, kann keine Rechnungen schreiben, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. In diesem Fall verweigern Auftraggeber zu Recht die Bezahlung - sofern sie überhaupt einen Auftrag erteilen. "Es war manchmal schwieriger, eine Steuernummer zu bekommen als eine Aufenthaltsgenehmigung", erklärte ein damals von uns befragter Steuerberater. Entsprechend begründete der Bundesfinanzhof sein Urteil damit, dass die restriktive Vergabe von Steuernummern dem Grundrecht auf Berufsfreiheit widerspreche.

Zum Hintergrund: Ob eine Steuernummer erteilt wird oder nicht, machte das Finanzamt zuvor lediglich vom korrekten Ausfüllen des steuerlichen Fragebogens abhängig. Die relativ großzügige Vergabe von Steuernummern führte aber zu Missbrauchsfällen und zur Gründung angeblicher Scheinunternehmen. Die Reaktion des Finanzamts war die Einrichtung von Clearingstellen, die Gründungswilligen auf den Zahn fühlen und einen Missbrauch verhindern sollten. Diese Bürokratie schien sich dann jedoch im Laufe der Jahre zu verselbständigen.

Es kam vor, so berichtete uns ein Steuerberater aus der Praxis, dass die Beamten die Steuernummer erst nach Vorlage des privaten Mietvertrags erteilen wollten. Von einem Friseur verlangte die zuständige Clearingstelle eine Liste mit Adressen seiner Kunden, die er zur damaligen Zeit - wie die meisten seiner Zunftskollegen auch - nicht katalogisiert hatte. Manch Einer hat das Abenteuer Selbstständigkeit sogar vorzeitig beenden müssen, weil das Procedere, bis die Nummer kam, zu viel Zeit gekostet hat. Zur Klage beim Bundesfinanzhof hatte der Fall eines polnischen Fliesenlegers geführt, dessen Tätigkeit vom Finanzamt nicht als selbständig anerkannt worden war.

Kleinstunternehmen und als Scheinselbstständig verdächtigten wurde die Steuernummer vorenthalten

Immer wieder verweigerten die Finanzämter auch solchen Selbständigen, die die Kleinunternehmer-Regelung wählten, um keine Umsatzsteuer ausweisen zu müssen, die Erteilung einer Steuernummer. Zu Unrecht, denn auch Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen die Steuernummer angeben.

Dem Urteil zufolge besteht der Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer schon dann, wenn der angehende Unternehmer ernsthaft erklärt, eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen. Lediglich in offensichtlichen Missbrauchsfällen, die auf Umsatzsteuerbetrug abzielen, dürfe die Steuernummer künftig verweigert werden; ausländerrechtliche und arbeitsmarktpolitische Fragen dürfen keine Rolle spielen, da die Finanzämter dafür nicht zuständig sind.

Wenn du bei der Erteilung deiner betrieblichen Steuernummer Schwierigkeiten hast, solltest du das Finanzamt erneut anschreiben und auf das Urteil des Bundesfinanzhofs verweisen. Die Urteilsbegründung findest du hier.

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