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Wie lange braucht der Bundespräsident zum Unterschreiben?

Per E-Mail und in Form von Kommentaren auf unserer Website stellen viele Gründer immer wieder die Frage: Bis wann muss ich spätestens gründen und meinen Antrag einreichen, um noch vom Gründungszuschuss in seiner bisherigen Höhe und Form zu profitieren? Gibt es irgendeinen Weg, das genaue Datum des Inkrafttretens vorab zu erfahren? Wir haben beim Bundespräsidialamt angerufen und nachgefragt.

Die Höhe des Gründungszuschusses nimmt nun mit einem neuen Gesetz ab

Das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ wurde Ende letzter Woche von Bundestag und Bundesrat endgültig verabschiedet. Nun fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, bevor das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Am Tag darauf treten die Kürzungen des Gründungszuschusses in Kraft. Andere Teile des Gesetzes greifen dagegen erst am 1.4.2012, so ist es im Gesetz selbst geregelt.

Nach einem Telefonat mit dem Pressesprecher des Bundespräsidialamts am 28.11. stellte sich heraus, dass der Gesetzesentwurf dort noch gar nicht angekommen war. Das ist nicht weiter ungewöhnlich: Das beschlossene Gesetz geht zunächst an das Fachressort des zuständigen Ministeriums, von dort an das Kanzleramt und dann erst an das Präsidialamt.

Weg des Gesetzes bis zum Bundespräsident

Ist das Gesetz im Präsidialamt eingetroffen, prüfen es die hausinternen Juristen im Referat für Verfassung und Recht auf seine Verfassungsmäßigkeit. Bei Bedarf wird auch externer Rat eingeholt. Dieser Vorgang dauert – wie von uns berichtet – meist zwei bis drei Wochen. Geht es um sehr umfangreiche oder umstrittene Gesetze, kann die Prüfung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Umstritten in diesem Sinne sind insbesondere Gesetze, an deren Verfassungsmäßigkeit viele Bürger oder auch prominente Politiker Zweifel artikuliert haben.

Wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, wird es weitergeleitet zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Davon erfährt die Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen. Eine Pressemitteilung gibt das Präsidialamt nur dann heraus, wenn viele Redaktionen vorab nachfragen. Denn das zeigt, dass ein großes öffentliches Interesse an dem Gesetz besteht, wie etwa beim Euro-Rettungsschirm.

Das Bundesgesetzblatt erscheint unregelmäßig – mal eine Woche gar nicht, dann wieder mehrmals hintereinander – abhängig davon, welche Gesetze es zugeleitet bekommt. Manchmal werden auch mehrere Gesetze gesammelt und dann auf einmal veröffentlicht. Zeitpunkt dafür ist in aller Regel der Vormittag (zwischen 9 und 12 Uhr).

Den Gründungszuschuss in seiner bisherigen Höhe erhalten

Wenn du von der Veröffentlichung erfahren und noch zu den alten Bedingungen gründen willst, musst du noch am selben Tag aktiv werden. Du musst deine Gründung vollziehen, indem du dein Gewerbe (Freiberufler: steuerliche Anmeldung) an diesem Tag anmeldest und den Gründungszuschuss-Antrag abgibst. Die Frage, ob das angesichts der Öffnungszeiten der zuständigen Behörden überhaupt möglich ist, bleibt offen.

Tipp: Warte nicht bis zum letzten Moment, wenn du die alte Regelung noch nutzen möchtest. Halte am besten alle Unterlagen abgabefertig bereit. Das gilt ganz besonders, wenn du zum Gründungszeitpunkt zwischen drei und fünf Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hast – denn dann würdest du nach der neuen Regelung gar keinen Gründungszuschuss mehr erhalten.

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