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AOK-Studie Lehren aus Fehlern bei Einführung der Krankenversicherungspflicht ziehen

Autor: Martin Morlok ist VGSD-Mitglied. Er unterstützt seit 17 Jahren vor allem Banken im deutschsprachigen Raum als Berater im Projekt- und Programmmanagement.

Im Rahmen der derzeit laufenden, sehr breit und heterogen geführten Debatte um eine Renten- oder Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist es sinnvoll, sich nochmals rückblickend mit der 2007/2009 eingeführten Krankenversicherungspflicht und ihren Auswirkungen zu beschäftigen, um  daraus Lehren zu ziehen und gegebenenfalls relevante Abhängigkeiten zu beleuchten.

Autor: Martin Morlok ist seit September 2015 VGSD-Mitglied. Er unterstützt seit 17 Jahren vor allem Banken im deutschsprachigen Raum als Berater im Projekt- und Programmmanagement.

Eine gute Quelle dafür ist eine Analyse der AOK unter dem Titel "Die Krankenversicherung von Selbstständigen: Reformbedarf unübersehbar" - veröffentlicht im Januar 2016 von Dietmar Haun und Prof. Dr. rer. pol. Klaus Jacobs in G+G Wissenschaft (GGW), Heft 1/2016, S. 22-30. In dieser Studie werden die Hintergründe und Entwicklungen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV, seit 01.04.2007) und der privaten Krankenversicherung (PKV, seit 01.01.2009) untersucht.

Armutsgefährdung durch überproportionale Krankenversicherungsbeiträge

Allem voran sticht die Ungleichbehandlung von abhängig Beschäftigten und Selbstständigen in der GKV hervor. Für Selbstständige gilt hier eine Mindestbemessungsgrenze (derzeit monatlich 2.178,75 Euro) und daraus resultierend ein Mindestmonatsbeitrag von 328,99 Euro (ohne Krankengeldanspruch). Eine weitere Absenkung um ca. ein Drittel auf 219,33€ ist über eine Härtefallregelung mit restriktiven Bedingungen möglich. Für den Fall der Mitversicherung von Krankengeld gelten entsprechend höhere Mindestmonatsbeiträge. Somit ergeben sich, auch für Selbstständige in den unteren Einkommensbereichen, verhältnismäßig hohe Beiträge. Für abhängig Beschäftigte existiert eine solche Mindestbemessungsgrenze nicht bzw. liegt bei der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro und mithin einem Beitrag von rund 68 Euro.

In der PKV sind die Prämien zwar unabhängig vom Einkommen des Selbstständigen und bemessen sich am Alter, gesundheitlichem Zustand zum Zeitpunkt der Antragsstellung, Versicherungsumfang etc. In den unteren Einkommensbereichen liegen die durchschnittlichen Beiträge de facto jedoch sogar noch ein wenig höher als in der GKV.

In der Konsequenz beträgt der Anteil der Krankenversicherungskosten für Selbstständige in diesem Bereich durchschnittlich 46,5% (GKV) bzw. 58% (PKV) des jährlichen Einkommens! Dies bedeutet, dass viele Selbstständige sich diese Beiträge bzw. Prämien nicht leisten können und deswegen gegebenenfalls sogar ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. In jedem Fall bilden sie eine Kerngruppe der Beitragsschuldner in GKV und PKV und sind nach der offiziellen Definition akut armutsgefährdet.


Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.


Heterogenität der Selbstständigen verbietet einen pauschalisierenden Umgang

Weiter gefasst spielt die Heterogenität der Selbstständigen selbst eine große Rolle. Zwar liegt das Einkommensniveau aller Selbstständigen im Durchschnitt über dem der abhängig Beschäftigten, jedoch als Resultat der partiell sehr hohen Einkommen der Selbstständigen mit eigenen Beschäftigten und gut bezahtlen Freiberuflern und Experten. Die Einkommen der Solo-Selbstständigen liegen nur leicht über dem Durchschnitt der Arbeitnehmer und sind weit gespreizt, wobei ca. ein Drittel aller Erwerbseinkommen von Solo-Selbstständigen auf Niedriglohnniveau liegen. Diese zunehmende „Erwerbsprekarisierung“ sowie die „Erwerbshybridisierung“ (Wechsel und Kombination von abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit) v.a. bei Solo-Selbstständigen lässt eine pauschale Behandlung und Verallgemeinerung nicht sinnvoll erscheinen.

Eine pauschale, wenig differenzierende Altersvorsorgepflicht für uns Selbstständige, womöglich noch mit hohen Mindestbeiträgen analog der GKV, würde das Problem der Armutsgefährdung -insbesondere für Soloselbstständige - weiter verschärfen. Ein Wechsel in abhängige Beschäftigungsverhältnisse dürfte das Problem für alle Beteiligten, also Versicherte, staatliche und private Sicherungssysteme und letztlich uns alle als Steuerzahler, nicht beheben, nur verschieben. Ein gänzliches Ausscheiden dieser Selbstständigen aus dem Arbeitsmarkt würde für alle zu einer weiteren Verschlechterung führen.

Gemeinsame Betrachtung von Krankenversicherungs- und Altersvorsorgepflicht bei der Erarbeitung eines flexiblen Systems

Eine Änderung in der Verpflichtung zur Altersvorsorge für Selbstständige sollte darum in Verbindung mit einer Überarbeitung von GKV und PKV stattfinden, wobei zumindest eine Anpassung der Beitragsgestaltung (Absenkung Mindestbemessungsgrenze) in der GKV unabdingbar ist.

Die Patchwork-Erwerbsbiografien von heute und in der Zukunft erfordern darüber hinaus ein flexibles System der solidarischen und privaten Absicherungssysteme und -mechanismen, die dieser neuen Realität in der Arbeitswelt Rechnung trägt.

Unsere Arbeitsgruppe Rentenpflicht verfolgt laufend (u.a. in einer eigenen tagesaktuellen Presseschau) die Diskussion zum Thema Rentenpflicht. Parallel arbeiten wir an einem Positionspapier und weiteren Maßnahmen. Bitte unterstütze uns durch deine Mitgliedschaft im VGSD und/oder durch Mitarbeit in der Arbeitsgruppe.

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