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Ansonsten droht Rückzahlung von bis zu 7.500 Euro Ab Donnerstag Endabrechnung der Neustarthilfe möglich – auf keinen Fall verpassen!

Ab übermorgen, Donnerstag, 28.10.21, besteht endlich die Möglichkeit zur Endabrechnung der Neustarthilfe für das erste Halbjahr. Wir hatten in den letzten Monaten immer wieder beim BMWi nachgefragt, wann mit ihr zu rechnen ist, und einen baldigen Start der Abrechnung angemahnt. Denn wer die Neustarthilfe für das erste Halbjahr direkt beantragt hat, muss bis Jahresende (31.12.21) die Endabrechnung vornehmen und die sich ggf. ergebende Differenz bis Mitte nächsten Jahres zurückzahlen.

Wer den Termin für die Endabrechnung verpasst, muss in jedem Fall die gesamten erhaltene Förderung (das BMWi spricht von "Vorschuss") in Höhe von bis zu 7.500 Euro zurückzahlen - also auf keinen Fall den Termin versäumen! Am besten nimmst du - falls betroffen - die Endabrechnung zeitnah vor, damit sie bei dir nicht in Vergessenheit gerät.

Beispiel zur Berechnung des eventuellen Rückzahlungsbetrags bei Bezug von Neustarthilfe

Über die Methode zur Berechnung der genauen Höhe des Rückzahlungsbetrags hatte es zwischen dem BMWi und den Selbstständigenverbänden Mitte 2021 erheblichen Streit gegeben. Das BMWi hat sich damals letztlich für die aus vorherigen Ankündigen erwartete selbstständigenfreundlichere Methode entschieden.

Endabrechnung "sehr einfach"

Die Endabrechnung soll laut BMWi "sehr einfach" sein: "Es muss lediglich der erzielte Umsatz und die sonstigen Einnahmen (bspw. aus nichtselbständigen Tätigkeiten) im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 angegeben werden. Alle anderen Informationen werden aus dem Antrag übernommen. Man erhält in der Online-Maske sofort eine Rückmeldung, ob der Neustarthilfe-Vorschuss gar nicht, teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden muss."

Darauf folgt noch mal die unmissverständliche Warnung: "Empfänger der Neustarthilfe sind zur Endabrechnung verpflichtet. Die Abgabefrist läuft bis zum 31.12.2021. Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen."

Wichtig auch: Es sind zwar nur wenige Angaben erforderlich, die müssen aber passen, denn das BMWi schreibt weiter (wir sind es schon von der Antragstellung gewohnt): "Zur Endabrechnung können keine Änderungen übermittelt werden. Bitte prüfen Sie daher Ihre Eingaben sorgfältig vor dem Absenden."

"Es sind nur zwei Zahlen, aber die müssen stimmen: Mach jetzt die Endabrechnung der Neustarthilfe!" - Unter diesem Titel veranstalten wir einen Experten-Talk mit Marcus Pohl. Mit ihm wollen wir noch offene Fragen zur Endabrechnung beantworten, damit Betroffene die Abrechnung zeitnah vornehmen können und nicht womöglich die Frist 31.12.2021 verpassen. Zur Anmeldung bzw. zum Mitschnitt

In Bezug auf Rückzahlung weiterhin Geduld erforderlich

Du willst zu viel erhaltenes Geld möglichst schnell zurückzahlen, um nicht in Versuchung zu kommen, es auszugeben? Dann brauchst du offenbar weiterhin Geduld: Die dir bei der Endabrechnung online angezeigte Information zur Höhe der Rückzahlung ist lauf BMWi zunächst nur eine vorläufige Schätzung, ob und ggf. welchen Teil du zurückzahlen musst. Nach Absenden der Endabrechnung erhältst du eine automatische Bestätigung über den Eingang der Endabrechnung.

Anschließend prüft die für dich zuständige Bewilligungsstelle (vom Bundesland beauftragte Einrichtung oder Behörde) deine Endabrechnung und sendet dir ab Mai 2022 eine Bestätigung des Ergebnisses der Endabrechnung zu – ggf. mit einer Zahlungsaufforderung. Wenn du einen Teil des Vorschusses zurückzahlen musst, hast du dafür bis Ende Juni 2022 Zeit.

Die Abrechnung muss online erfolgen, die Einreichung der Daten in Papierform oder per Mail ist nicht möglich. Zu deiner Identifikation benötigst du deine Elster-Login-Daten.

Bitte auch Neustarthilfe-Bezieher aus Bekanntenkreis warnen!

Alle Direktantragsteller sollten über den Start des Endabrechnungsverfahrens auch per Mail informiert werden. Wir hatten beim BMWi angeregt, dass alle, von denen bis Ende November keine Rückmeldung vorliegt, zusätzlich auch nochmals auf dem Postweg informiert werden, dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Und eine E-Mail kann leicht übersehen werden.

Bitte informiere Selbstständige aus deinem Bekanntenkreis, von denen du weißt, dass sie Neustarthilfe erhalten habe, über den Beginn und die Bedeutung der Endabrechnung.

Das BMWi hatte uns bereits vor einigen Wochen den Beginn der Endabrechnung für den Monatswechsel zugesagt und den Starttermin hierfür in seinem heutigen Newsletter auch ganz offiziell bekannt gegeben.

Weitere Informationen und Fristen für Neustarthilfe Plus (2. Halbjahr) sowie Anträge über Steuerberater.

Auf der gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium betriebenen Corona-Hilfen-Infoseite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de findest du schon jetzt weitere Informationen sowie einen Überblick über die geltenden Fristen. Der oben genannte Termin 31.12.21 für die Endabrechnun bezieht sich auf Direktantragsteller. Hast du den Antrag für das erste Halbjahr über einen Steuerberater eingereicht, ist eine Endabrechnung ab Ende November bis Mitte nächsten Jahres möglich. Falls du für das zweite Halbjahr 2021 Neustarthilfe Plus beantragt hast, wirst du für diese ab Anfang 2022 die Endabrechnung vornehmen können und musst sie bis 30.09.2022 zurückzahlen.

Auf der BMWi-/BMF-Website ist noch von einem Start des Endabrechnungssystems "voraussichtlich ab 29. Oktober 2021" die Rede, in der Pressemitteilung ist aber vom Donnerstag dieser Woche die Rede.

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