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Buchhaltungs-Tipp Skonto lohnt sich, ggf. Gutschrift notwendig

Wenn dir ein Lieferant das schnelle Bezahlen einer Rechnung durch einen Skonto-Abzug schmackhaft macht, solltest du zuschlagen. Angenommen, auf einer Rechnung steht der Zusatz „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 Prozent Skonto“ – dann musst 20 Tage früher zahlen, um diesen Skonto in Anspruch zu nehmen.

Indem du auf Skonto eingehst, kannst du dir aufs Jahr gerechnet, oft viel Geld sparen

Der Vorteil: Du sparst pro Tag 0,1 Prozent vom Rechnungsbetrag. Das entspricht aufs Jahr gerechnet einer Verzinsung von 36 Prozent. Dafür lohnt es sich sogar, einen teuren Dispokredit aufzunehmen.

Wenn du selbst Skonto einräumst, musst du in deiner Rechnung darauf hinweisen. Du hast aber keine Pflicht, den Schnellzahler-Rabatt anzubieten. Zieht also ein Kunde von sich aus Skonto ab, solltest du ihn höflich informieren, dass kein Abschlag vereinbart war, und den entsprechenden Betrag nachfordern. Tust du das nicht, bist du dazu verpflichtet, eine Gutschrift über den abgezogenen Differenzbetrag zu stellen. Ansonsten schuldest du die Umsatzsteuer auf den vollen Betrag.

Viele weitere Tipps zum Thema Buchhaltung erhältst du in unserem Seminar "Vom Schuhkarton zum System".

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