Die BAGSV hat bei ihrem zweiten diesjährigen Präsenztreffen neben wichtigen internen Entscheidungen über eine mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht beraten und hatte eine CDU-Abgeordnete aus dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu Gast.
Dreimal jährlich trifft sich die BAGSV in Berlin. Am 25.06.2025 fand das zweite diesjährige Präsenztreffen statt, erstmals im Coworking-Space "The Gate" in Friedrichshain. Das Treffen begann mit einer "Vollversammlung" der Mitgliedsverbände, bei der wichtige interne Entscheidungen getroffen wurden:
Keine Beschlüsse gegen eine Mehrheit der Auftragnehmer-Verbände in BAGSV
Mit der nötigen Dreiviertel-Mehrheit änderten wir unsere Geschäftsordnung, um sicherzustellen, dass einerseits keine Entscheidungen gegen eine Mehrheit der "Auftragnehmer-Verbände" in der BAGSV getroffen werden können und andererseits nur Vertreter/innen von Auftragnehmerverbänden als Sprecher kandidieren dürfen. In der BAGSV sind auch Verbände von Auftraggebern willkommen und diese empfinden die Diskussion und Zusammenarbeit mit uns als hilfreich. Sie stellen nur eine Minderheit der Mitgliedsverbände dar, engagieren sich aber glaubhaft an unserer Seite – vor allem für mehr Rechtssicherheit. Trotzdem haben wir durch die Änderung der Geschäftsordnung sichergestellt, dass auch künftig zu keinem Zeitpunkt Entscheidungen gegen die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmer/innen bzw. der sie unmittelbar vertretenden Verbände gefällt werden können.
Auch der Bericht über die Einnahmen und Ausgaben des Vorjahrs sowie der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurde bestätigt und nach dem Bericht des Kassenprüfers die Sprecher für das Jahr 2024 entlastet. Die entsprechenden Strukturen haben wir letztes Jahr erst eingeführt, zuvor wirkten alle Akteure rein ehrenamtlich bzw. im Auftrag ihrer Verbände mit. Mit der Professionalisierung der BAGSV in Verbindung mit der Anstellung von Jörn Freynick als Generalsekretär wurde aber eine Beitragsfinanzierung nötig.
Mögliche Klage vor Bundesverfassungsgericht
Beim anschließenden, weniger formalen allgemeinen Teil des Präsenztreffens berichteten wir über Gespräche mit diversen Stakeholdern, zum Beispiel über eine Sitzung mit dem BMAS zu unserem Verständnis von unternehmerischem Risiko (bei unserem letzten BAGSV-Treffen hatte Professor Schlegel uns dies empfohlen) und über ein Gespräch mit Peter Weiß, dem Bundesbeauftragten für die Sozialwahlen.
VGSD-Mitglied Joachim Wenzel, der für den Werner-Bonhoff-Preis 2025 nominiert ist, informierte die anwesenden über seine Recherchen zu einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir hatten euch darüber schon berichtet. Über die Chancen, aber auch Kosten eines solchen Verfahrens diskutierten wir ausführlich.
Nora Seitz ist Mitglied des MIT-Bundesvorstands
Höhepunkt der Veranstaltung war der Besuch der jungen, sehr engagierten und kämpferischen Abgeordneten Nora Seitz, die die CDU im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales vertritt und dort unter anderem für Künstlersozialkasse und Arbeitnehmerüberlassung zuständig ist. Seitz hat nach einer Ausbildung zur Fachverkäuferin eine Ausbildung zur Fleischermeisterin gemacht und ist seit 2016 Vizepräsidentin des Deutschen Fleischerverbandes und seit 2020 Landesinnungsmeisterin des sächsischen Fleischerinnungsverbandes. Seit 2009 ist sie Mitglied der CDU in Chemnitz und seit 2023 Vorsitzende der sächsischen Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und damit auch Mitglied des MIT-Bundesvorstands.
Ihr brauchten wir nicht lange zu erklären, welche Probleme wir als Solo- und Kleinstunternehmen haben. Sie berichtete von ihren eigenen Erfahrungen und hörte dann aufmerksam zu, als wir anhand zahlreicher Beispiele der Anwesenden über die Problematik des Statusfeststellungsverfahrens und der davon ausgehenden Rechtsunsicherheit sprachen.
Statusfeststellungsverfahren war Hauptgesprächsthema
Sie war sehr interessiert an dem Thema, sehr offen und empathisch für unsere Sorgen und Anliegen. Wir beschlossen den Austausch mit ihr und ihren Mitarbeiter/innen zu intensivieren und sind überzeugt, dass Nora Seitz sich im Arbeitsausschuss für eine wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens engagieren wird, das aus unserer Sicht zeitlich sehr schnell angegangen werden muss, da die EU-Plattformrichtlinie noch im Jahr 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss und zum Jahresende 2026 dann die Übergangslösung für Honorarlehrkräfte ausläuft.
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