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Diese Fragen wurden beantwortet
- Wie bewertest du die geplante 6-monatige Umsatzsteuersenkung? Ist sie überhaupt schon vom Bundestag beschlossen? Was unterscheiden sie von Umsatzsteuererhöhungen in der Vergangenheit?
- Was muss ich bei der Rechnungsstellung beachten? Was, wenn Faktura-, Buchhaltungs- und Kassenprogramme von den Herstellern nicht rechtzeitig upgedatet werden können?
- Entscheidend für den Umatzsteuersatz ist der Leistungszeitraum. Was bedeutet das für Dienstleistungen, Werkverträge, Schulungen usw. – welcher Umsatzsteuersatz greift wann?
- Was, wenn ich schon Rechnungen für Leistungen im zweiten Halbjahr gestellt habe? Oder wenn die geplante Leistungserbringung sich ins zweite Halbjahr bzw. von dort ins Jahr 2021 verschiebt?
- Was muss ich beim Korrigieren von Rechnungen aus der Vergangenheit beachten?
- Werde ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung dann vier Umsatzsteuersätze zur Auswahl haben?
- Kann ich mit Einverständnis des Kunden einfach durchgängig wie bisher 19 bzw. 7 Prozent in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen? Können Firmenkunden dann auf diese Umsatzsteuer die Vorsteuer in voller Höhe geltend machen?
Experte

Kommentare Kommentar-Benachrichtigung: Erfordert die Anmeldung Zuletzt kommentiert: 30. Juni 2020