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Experten-Talk

Gilt schon längst
Rentenversicherungspflicht für Trainer, Berater und Coaches

258 Teilnehmer
Mitschnitt vom 07. Juni 2017
240 mal Mitschnitt angesehen

In unserer Experten-Telko am 7. Juni 2017 zum Thema Rentenversicherungspflicht hatten wir Edit Frater zu Gast. Sie ist Vorsitzende des Vereins Trainerversorgung e.V. Zu Beginn der Telko erklärte Edit, welche Tätigkeiten rentenversicherungspflichtig sind. Wichtig:

Bei der Prüfung achtet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht auf die Bezeichnung deiner Tätigkeit, sondern auf die tatsächliche inhaltliche Ausübung. Steht das Lehren im Vordergrund, also das Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten, unterliegt ein Selbstständiger der Rentenversicherungspflicht. Dann ist nicht nur die Bezeichnung der Tätigkeit unwichtig, sondern auch, ob du Gruppen- oder Einzelunterricht erteilst.

Aber: Bei manchen Aufträgen vermischen sich rentenversicherungspflichtige und rentenversicherungsfreie Leistungen. Wie solltest du solche Aufträge abrechnen? – Auch dafür gab Edit wertvolle Tipps…

Und noch ein Hinweis: Wer als Trainer, Berater oder Coach einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten beschäftigt oder mehrere Minijobber, die zusammen mehr als 450 Euro verdienen, ist nach Edits Aussage von der Rentenversicherungspflicht befreit. Auch das gilt unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit. Übrigens können die Beschäftigten Familienangehörige sein, die du für ihre Arbeit bezahlst.

Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Trainer, Berater, Coaches – wer ist rentenversicherungspflichtig?
  2. Was ist mit Fitnesstrainern, Personal Coaches, Verkaufsberatern etc.?
  3. Wie ist die Lage, wenn man nur ab und zu ein Seminar oder einen Vortrag hält?
  4. Wie kann man sich vor der Rentenpflicht schützen, welche Befreiungstatbestände gibt es?
  5. Steuerberater empfehlen oft die Gründung einer GmbH. Nützt das wirklich etwas?
  6. Wie hoch sind die Beiträge bzw. die drohenden Nachzahlungen?
  7. Wie erfährt die Rentenversicherung überhaupt davon, dass ich als Trainer tätig bin? Muss ich mich selbst melden?
  8. Was sollte ich als nicht Versicherungspflichtiger im Hinblick auf Verträge, Rechnungsstellung, Website etc. beachten?

Expertin

Edit Frater Edit Frater Edit Frater ist 1. Vorsitzende der Trainerversorgung e.V., sie berät im Bereich Versicherungen und ist geprüfte Finanzanlagenfachfrau (IHK), Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) und Trainerin und Beraterin.

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