Das Problem, so Anwalt Michael Felser, sei oft die Redseligkeit: Viele Selbstständige ziehen den Verdacht der Scheinselbstständigkeit auf sich, weil sie sich bei der Leistungsbeschreibung in ihren Rechnungen allzu detailliert mitteilen. Besser sei aber, nicht über Teambesprechungen und Schulungen zu schreiben und Begriffe wie "Assistenz" komplett zu vermeiden. Dies seien allesamt Faktoren, die Betriebsprüfern die betriebliche Eingliederung vermuten lassen – und den Verdacht der Scheinselbstständigkeit nahe legen.
Felser rät dazu, stattdessen in der Rechnung nur eine knappe, am Auftrag orientierte Beschreibung zu verfassen, in der dieselben Begriffe wie im Honorarvertrag auftauchen. Bei der Erstellung der Rechnung sollte man aus der Sicht eines Betriebsprüfers denken und weniger aus Sicht des Auftraggebers, dem man – unnötigerweise – alles besonders exakt wiedergeben möchte.
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Diese Fragen wurden beantwortet
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