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Sollte ich wegen Gefahr auf Scheinselbstständigkeit auf eine bestimmte Darstellung meiner Tätigkeit beim Kunden pochen?

1 Person fragt sich das

Etwa, wenn er in eigenen Schriften erwähnt, dass ich diese und jene Leistung erstellt habe?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Dem Bundesarbeitsgericht ist es egal, ob du einen Schreibtisch und/ oder eine E-Mail-Adresse beim Kunden hast. Beim Bundessozialgericht hingegen bist du scheinselbstständig, wenn du im Telefonverzeichnis drinnen stehst oder auf der Website vorzufinden bist. Daher musst du gerade im Sozialversicherungsrecht aufpassen.

Das heißt: Alles, was so aussieht, als ob du Teil des Organismus, des Kunden oder Endkunden bist, solltest du vermeiden.

Oft fragen Selbstständige: “Was kann ich denn tun?” Eigentlich musst du als Selbstständige/r gar nichts tun, sondern der/die Auftraggeber/in ist dafür verantwortlich, dass alles ordnungsgemäß abläuft.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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