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ARD ZDF Beitragsservice - KFZ Rückwirkung auch bei ruhendem GEschäft

1 Person fragt sich das

Hallo werte Leute vom VGSD,

bei mir ist vor ein paar Tagen ein Schreiben vom "ARD ZDF Beitragsservice" angekommen. Ist die ehemalige GEZ.

Vorab: Bin seit mehr als 5 Jahren in fester Anstellung in Vollzeit. Das freiberufliche Geschäft, was ich mal anstrebte, aber nicht gut lief, ruht mindestens seit dieser Zeit. Umsätze sind seit ca. 8 Jahren keine mehr entstanden.

Im Schreiben wird nun zur Anmeldung der Arbeitsstätte und ggf. auch KFZ aufgefordert. Ist die Arbeitsstätte des Freiberuflers die Privatwohnung, ist sie betragsfrei, insoweit man privat seine Gebühr bezahlt (ca. 18 Euro pro Monat). So weit OK für mich.

Jedoch ist ein KfZ anzumelden, wenn die Arbeitsstätte die Privatwohnung ist. Und das auch dann, wenn das KfZ nur selten dafür genutzt wird. Ein Drittel des sonst üblichen Betrags sei pro Monat zu entrichten. Das sind ca. 6 Euro.

Nun stellen sich ein paar Fragen.

Ist auch bei ruhender Freiberufler-Tätigkeit diese Gebühr für das Auto zu entrichten?

- Wenn ja, wie weit rückwirkend? Hab im Internet Informationen von 3 Jahren gesehen.

- Anzugeben ist das Datum, seit wann ich das KfZ geschäftlich nutze. Das ist in meinem Fall schwer zu sagen, da ich das Fahrzeug innerhalb der letzten 15 Jahren mit vielen Unterbrechungen (wegen Full-Time-Jobs; auch mal Arbeitslosigkeit) nur sehr selten für den freiberuflichen Zweck eingesetzt habe. Das letzte mal vor ca. 8 Jahren.

Die Kernfrage ist nun, welches Datum ich richtigerweise für das KfZ angeben sollte. Hab auf der einen Seite keine wirkliche Lust, durch meine Angaben für 15 Jahre nachzuzahlen. Das wären über tausend Euro. Dazu noch habe ich das Fahrzeug seit 7-8 Jahren nicht mehr für freiberufliche Zwecke verwendet.

Hab schon ein paar Freunde und Bekannte gefragt. Die hatten auch keine Idee.

Was wäre Eure Empfehlung, wie ich reagieren sollte? Hab noch bis Ende Mai Zeit.

Würde mich sehr über ein paar Empfehlungen freuen.

Viele Grüße

Jürgen

Juergen
Juergen
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