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Lesetipp Gute Nachricht für Webinar- und Bildungsanbieter Bildungsministerin Prien will Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) abschaffen!

Ein Urteil, mit dem der Bundesgerichtshof (BGH) 2025 den Großteil digitaler Bildungsangebote für zulassungspflichtig erklärte, sorgte unter Bildungsanbietern für große Unsicherheit. Die Regierung hat daraus die richtige Schlussfolgerung gezogen.

Das FernUSG soll abgeschafft werden. Damit entfällt viel Unsicherheit und Bürokratie für alle, die Webinare, Onlinekurse etc. anbieten

Das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Jugend und Familie (BMBFSFJ) vorgelegte Entwurf eines "Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts" wählt eine besondere Form der Modernisierung: 

  • Die §§ 1 bis 26 des insgesamt aus 28 Paragraphen bestehenden FernUSG werden gestrichen.
  • § 27 regelt den einjährigen Übergangszeitraum von Juli 2027 bis Juni 2028.
  • § 28 erklärt das FernUSG mit Wirkung ab 1. Juli 2028 für Geschichte.

Warum? Das erklärt der Referentenentwurf (RefE) gleich auf der ersten Seite wie folgt:

"Das FernUSG ist veraltet, bürokratisch und ineffizient. Es passt nicht mehr zur digitalen Bildungsrealität und sorgt für Unsicherheit und Bürokratie, indem es moderne Lernformen unklar behandelt und sie im Anwendungsfall einem aufwändigen Zulassungsverfahren unterwirft. Die aktuellen Herausforderungen der digitalen Bildung und der globalen Vernetzung machen es erforderlich, das FernUSG mit einem angemessenen Übergangsregime außer Kraft zu setzen.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Gesetz soll entsprechend dem Auftrag des Koalitionsvertrages das Fernunterrichtsschutzrecht modernisiert werden. Das Fernunterrichtsschutzgesetz und insbesondere das darin verankerte Anzeige- und Zulassungsverfahren werden aufgehoben.

Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der Weiterbildungsangebote erhöht, Bürokratie abgebaut und der Ausbau der Digitalisierung gefördert."

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Was ändert sich durch das Gesetz konkret?

Wenn das Gesetz so beschlossen wird, entfällt die Zulassungspflicht für nach FernUSG. Die Anbieter müssen nicht mehr prüfen, ob ein digitales Lernangebot unter das Gesetz fällt. Dadurch können sie neue Angebote schnell entwickelt und anbieten ohne die bisherige Unsicherheit bzw. den mit einer Zulassung verbundenen erheblichen bürokratischen Aufwänden und zeitlichen Verzögerungen.

Es soll einen einjährigen Übergangszeitraum geben, damit die Bundesländer Zeit haben, notwendige Folgeänderungen in ihren Gesetzen vorzunehmen. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (es heißt tatsächlich so und wird ABFG abgekürzt) wird durch den RefE angepasst, um auch in Zukunft die Förderung von Fernlehrgängen zu ermöglichen.

Das alles gilt natürlich nur, wenn das Gesetz auch so beschlossen wird. Wir werden zeitnah eine Stellungnahme verfassen, mit der wir das Bildungsministerium in seiner Entscheidung bestärken.

Wichtiges Thema für viele VGSD-Mitglieder und BAGSV-Verbände

Wir hatten uns bereits letztes Jahr in der Folge des BGH-Urteils umfassend mit der dadurch entstandenen Rechtsunsicherheit beschäftigt. 

  • Am 6. August 2025 hat Monika Birkner als Expertin die Frage beantwortet: "Ist dein Business mit Online-Coaching und -Kursen jetzt gefährdet?". Die Zahl von mehr als 550 Anmeldungen zeigte, wie groß der Kreis der Betroffenen unter unseren Mitgliedern ist.
  • Parallel haben wir Treffen mit zahlreichen Bildungsverbänden organisiert, in dem ein breiter Konsens entstand, die Abschaffung des FernUSG zu fordern. 
  • Bei unserem Netzwerktag im September 2025 boten wir eine sehr gut besuchte Session zu dem Thema an.
  • Erneut mit zahlreichen Bildungsverbänden als Teilnehmern organisierten wir einen Call mit dem Nationalen Normenkontrollrat, der kurz zuvor selbst die Abschaffung des FernUSG gefordert hatte – erstmalig in seiner Geschichte war er einen solchen Schritt gegangen (wir berichteten).
  • Im Januar 2026 haben mehrere Bildungsverbände bei openPetition auch eine Petition dazu durchgeführt.
  • Im März 2026 forderten wir in einem Positionspapier zusammen mit weiteren Verbänden aus der BAGSV die Abschaffung des FernUSG.
  • Erst jüngst fanden weitere Gespräche mit Verbände über ein aktualisiertes Positionspapier statt, erneut mit der klaren Forderung nach Abschaffung des FernUSG.

Wir sehen die geplante Abschaffung des FernUSG als wichtigen Erfolg unserer Arbeit und als ein positives Signal der Regierung bzw. speziell von Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien (CDU). Es ist eine gute Nachricht für die zahlreichen Anbieter von digitalen Weiterbildungsangeboten im VGSD, die zunehmend verunsichert waren und ihre Bildungsarbeit erheblich gefährdet sahen.

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