Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen. Wer Dienstleistungen direkt über die Website buchbar macht, kostenpflichtige Downloads anbietet oder auch kostenlose Inhalte gegen Newsletter-Anmeldung – muss in der Regel einen sogenannten Widerrufsbutton bereitstellen. Die Idee: Der Widerruf soll genauso einfach möglich sein wie das Bestellen selbst.
Wer die Umsetzung versäumt, riskiert Abmahnungen, verlängerte Widerrufsfristen und Ärger mit Verbraucherschutzverbänden. Im Talk hat Rechtsanwalt Cornelius Matutis geklärt, wen die Pflicht trifft – und wie die rechtssichere Umsetzung aussieht.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Bin ich mit meinem Online-Business überhaupt betroffen?
- Wie setze ich die neuen Vorgaben Schritt für Schritt rechtssicher um?
- Welche teuren Fehler muss ich unbedingt vermeiden?
- Begleitende Anpassungen: Woran muss ich außerdem noch denken?
- Wie stelle ich sicher, dass meine technische Lösung wirklich rechtssicher ist?
- Was sind jetzt meine konkreten nächsten Schritte?
Experte
Cornelius Matutis
Cornelius Matutis arbeitet als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt auf Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
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