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Steuervorauszahlungen auf 24.000 Euro geringeres Einkommen beantragt Hat das Finanzamt eingelenkt, um ein Grundsatzurteil zur Aktivrente zu verzögern?

Die Beschränkung der Aktivrente auf Arbeitnehmer stellt eine krasse Ungleichbehandlung dar. Man kann aber nicht direkt gegen das zum Jahresanfang in Kraft getretene Gesetz klagen, sondern nur gegen einen darauf basierenden Verwaltungsakt.

Dieses großzügige Entgegenkommen des Finanzamts hatte der Steuerberater nicht erwartet,

Einen solchen Verwaltungsakt wollte ein Steuerberater aus Nordrhein-Westfalen herbeiführen. Er beantragte die Herabsetzung seiner Einkommensteuer-Vorauszahlungen unter Berücksichtigung des Aktivrenten-Freibetrags in Höhe von 2.000 Euro monatlich – mit der Begründung, dass er neben seiner gesetzlichen Altersrente weiterhin freiberuflich tätig ist. Sein Ziel: Ein Ablehnungsbescheid, mit dem er fest rechnete und gegen den er dann klagen wollte, um so die Gleichbehandlung von Selbstständigen mit Arbeitnehmer/innen zu erreichen.

Zuerst abgelehnt, dann "großzügig" eingelenkt

Tatsächlich lehnte das zuständige Finanzamt seinen Antrag auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen zunächst ab. Doch noch bevor das von ihm angerufene Finanzgericht über die Angelegenheit entscheiden konnte, änderte das Finanzamt seinen Vorauszahlungsbescheid, bewilligte seinen Antrag und setzte die Vorauszahlungen des Steuerberaters herab. Damit war der konkrete Streit erst einmal erledigt und das Anrufen des Gerichts zur Klärung der Grundsatzfrage nicht mehr möglich.

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Dies berichtet das Magazin "Der Steuerzahler" (Ausgabe 7/8, Seite 5) und stellt die Frage, ob durch das scheinbare Entgegenkommen die Klärung eine Grundsatzentscheidung verhindert bzw. verzögert werden sollte, nämlich darüber ob Selbstständigen aus Gleichbehandlungsgründen nicht auch die Aktivrente gewährt werden muss. Der findige Steuerberater wird sicherlich Anfang 2027 – beim Einreichen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2026 – den mit der Aktivrente verbundenen Steuervorteil erneut einfordern, um dann bei der als sicher geltenden Ablehnung dieses Antrags klagen zu können.

Die Initiative des Steuerberaters ist wichtig, denn eine direkte Klage durch einen Verband gegen das Gesetz wird von Gerichten in der Regel nicht akzeptiert. Verbände haben nur die Möglichkeit, Betroffene bei ihrer eigenen Klage zu unterstützen. Vermutlich wird es spätestens Anfang 2027 erste solche Prozesse gegen den Ausschluss der Selbstständigen von der Aktivrente geben.

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