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Welche häufigen Fehler solltest du bei der Umsetzung der Online-Widerrufsfunktion vermeiden?

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Bei der Umsetzung der Online-Widerrufsfunktion können mehrere Fehler zu rechtlichen Risiken und Abmahnungen führen. Besonders wichtig ist die korrekte Beschriftung der Widerrufsfunktion. Verwende möglichst die gesetzlich vorgesehene Bezeichnung „Vertrag widerrufen“. Andere Formulierungen wie „Kontakt“, „Support“, „Reklamation“ oder „Retoure melden“ können missverständlich sein und rechtliche Probleme verursachen.

Die Widerrufsfunktion muss außerdem jederzeit gut sichtbar und leicht erreichbar sein. Sie darf nicht durch Design-Elemente, Cookie-Banner, mangelnde Kontraste oder eine schlechte Darstellung auf mobilen Geräten verborgen werden. Verbraucher/innen dürfen auch nicht verpflichtet werden, sich zunächst in ein Kundenkonto einzuloggen, um einen Widerruf zu erklären.

Beim Widerrufsformular solltest du nur die notwendigen Angaben abfragen. Dazu gehören der Name, die Identifizierung des betroffenen Vertrags oder Produkts sowie eine E-Mail-Adresse oder ein anderes geeignetes elektronisches Kommunikationsmittel. Zusätzliche Angaben wie Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer oder Newsletter-Einwilligungen sollten nicht verlangt werden.

Nach Eingang des Widerrufs musst du unverzüglich eine Eingangsbestätigung versenden. Diese Bestätigung darf lediglich den Eingang der Widerrufserklärung dokumentieren und sollte den Namen der Verbraucher/innen, die widerrufene Bestellung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs enthalten. Sie darf jedoch nicht bestätigen, dass der Widerruf bereits wirksam oder rechtlich geprüft wurde. Ebenso sollten keine Werbeinhalte oder sonstigen Marketingbotschaften enthalten sein.

Zusätzlich solltest du deine Widerrufsbelehrung aktualisieren. Wenn Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden, muss dort auch auf die Online-Widerrufsfunktion beziehungsweise das entsprechende Widerrufsformular hingewiesen werden. Fehlt dieser Hinweis, kann dies ebenfalls einen Rechtsverstoß darstellen.

Die Pflicht zur Bereitstellung der Online-Widerrufsfunktion besteht nur dann, wenn Verbraucher/innen Verträge direkt über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen können. Erfolgt der Vertragsabschluss ausschließlich über individuelle Anfragen per E-Mail oder Telefon, bleibt die allgemeine Widerrufsbelehrung zwar erforderlich, die zusätzliche Online-Widerrufsfunktion jedoch nicht.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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