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Rückforderung von Corona-Überbrückungshilfen Wenn Nebenjob, Rente und Mieteinnahmen zum Verhängnis werden

Einmal mehr gibt es Streit über Corona-Hilfen: Bei der Überbrückungshilfe kommt es zu Rückforderungen, weil den selbstständigen Antragstellern die Hauptberuflichkeit abgesprochen wird. Die Entscheidungen wurden von Gerichten in erster Instanz bestätigt.

Die Corona-Krise hat bis heute Nachwirkungen

Wäre es nicht schön, wenn die Stimmung in unserem Land positiver wäre? Das würde auch der Wirtschaft gut tun. Aber selbst da, wo unsere Regierung mutige Schritte voran macht, wie bei der Einführung des Altersvorsorgedepots zum 1.1.2027, begegnen ihr viele Bürger/innen und auch sehr viele Selbstständige mit Misstrauen. Einer der zentralen Gründe dafür ist unseres Erachtens in der Corona-Krise zu suchen – in den Versprechungen, die man damals machte und wie man sie umsetzte.

Konkret geht es um die Überbrückungshilfen

Es gab drei große Hilfeprogramme für Selbstständige: die Corona-Soforthilfen, die Überbrückungshilfen und schließlich die Neustarthilfe. Das sollten Hilfen sein, keine Kredite. Tatsächlich mussten und müssen noch immer viele Selbstständige sie zurückbezahlen, obwohl sie entsprechend der damals (oft nur spärlich) vorhandenen Informationen versucht haben, alles richtig zu machen bei der Beantragung.

Haufe berichtet über ein weiteres Beispiel, bei dem es um die Überbrückungshilfen geht, die man nicht direkt, sondern nur via Steuerberater beantragen konnte. Vielleicht betrifft der Bericht aber auch andere Selbstständige, denn auch bei anderen Hilfen war teilweise eine hauptberufliche Selbstständigkeit Voraussetzung – und an deren Nicht-Vorliegen werden nun viele Rückzahlungsforderungen fest gemacht.

Eine neue Definition hauptberuflicher Selbstständigkeit? 

Das Begriffspaar hauptberufliche und nebenberufliche Selbstständigkeit wird im administrativen Bereich vor allem von Krankenkassen verwendet. Diese haben ein eigenes Verfahren, um Haupt- bzw. Nebenberuflichkeit festzustellen. Man geht davon aus, dass der Selbstständige zusätzlich einer Tätigkeit als Arbeitnehmer nachgeht und prüft, für welche der beiden er mehr Stunden aufwendet und mit welcher er mehr verdient.

Die Bewilligungsstellen für die Überbrückungshilfen haben eine andere Herangehensweise: Sie lassen sich den Einkommensteuerbescheid für 2019 vorlegen und vergleichen die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (freiberuflich, gewerblich, Land- und Forstwirtschaft) mit den anderen Einkunftsarten. Zu denen zählen neben abhängiger Beschäftigung auch Renten, Mieteinnahmen, Kapital- und sonstige Einkünfte.

Knapp unter 51 Prozent und alles ist zurückzuzahlen

Betrugen die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit weniger als 51 Prozent der Gesamteinkünfte, wird die Hauptberuflichkeit verworfen und die Hilfen komplett zurückgefordert – zuzüglich Zinsen.

Es geht dabei um den Gewinn, nicht den Umsatz für das Jahr 2019. Endgültig fest stand dieser erst mit Ergehen des Steuerbescheids – die zugrundeliegende Erklärung dürften viele Selbstständige Mitte 2020 noch gar nicht eingereicht haben und falls doch: Die Steuerberater waren völlig überfordert durch die zusätzlichen Aufgaben, die ihnen der Staat unter anderem im Zusammenhang mit den Überbrückungshilfen übertragen hatte.

"FAQ sind keine Rechtsnormen. Sie binden Bewilligungsstellen nicht..."

Vor allem aber dürfte vielen Betroffenen gar nicht klar gewesen sein, nach welchen Regeln die Bewilligungsstellen Jahre später über ihre Haupt- versus Nebenberuflichkeit entscheiden würden. Ihnen standen nur die FAQ zur Verfügung, die die Regierung veröffentlicht hatte. 

Haufe schreibt dazu: "Die FAQ sind keine Rechtsnormen. Sie binden die Bewilligungsstelle nicht wie ein Gesetz, sondern nur mittelbar über die tatsächlich geübte Praxis." Was die Regierung auf ihren Webseiten schrieb, ist nicht verbindlich, sondern was die Behörden Jahre später praktizieren. Haufe: "Der Streit lässt sich meist nicht über den Wortlaut der FAQ gewinnen, sondern nur über die tatsächliche Verwaltungspraxis [...]. Diese Praxis ist eine Tatsachenfrage, die im Prozess aufzuklären ist."

Wenn man nicht direkt klagt, ist in vielen Bundesländern das Geld verloren

Haufe nennt vier Ansätze zur Verteidigung und beendet seinen Beitrag mit dem wichtigen Hinweis, dass in mehreren Bundesländern gegen einen Bescheid der Bewilligungsstelle unmittelbar Klage zu erheben ist – ohne vorheriges Widerspruchsverfahren. Wer die Frist versäumt, akzeptiert damit die Rückforderung und hat keine weiteren Rechtsmittel.

Die Antragsteller/innen mussten bei der Beantragung versichern, dass sie hauptberuflich tätig waren und dürften in aller Regel aus oben genannten Gründen davon ausgegangen sein. Nun werden viele von ihnen zur Kasse gebeten und dürften neben dem finanziellen Schaden tief enttäuscht sein über das aus ihrer Perspektive gebrochene Versprechen, die Corona-Hilfen seien nicht rückzahlbar.

Mehr Menschlichkeit im Umgang mit Bürgern und Selbstständigen

Die rigide und bürokratische Art und Weise, wie Corona-Hilfen zurückgefordert wurden und werden – nicht selten im Widerspruch zu dem, was damals in den FAQs der Regierung stand – sorgt für Frustration und Ärger unter Betroffenen und lässt sie seitdem sehr viel kritischer und misstrauischer auf unseren Staat schauen. Das ist schade, erklärt aber vielleicht die Kluft zwischen Eigen- und Fremdwahrnehmung unserer Regierung. Wir plädieren für einen menschlicheren Umgang der Behörden mit den Bürger/innen – auch mit den Selbstständigen.

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