Wenn du eine Online-Widerrufsfunktion einführst, musst du auch die dazugehörigen Rechtstexte anpassen.
Zunächst ist eine Aktualisierung der Widerrufsbelehrung erforderlich. Dort sollte der gesetzlich vorgesehene Hinweis auf die Online-Widerrufsfunktion einschließlich des Links zum Widerrufsformular aufgenommen werden. Die Verwendung des vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Wortlauts bietet dabei die größte Rechtssicherheit.
Darüber hinaus musst du deine Datenschutzerklärung ergänzen. Da über das Widerrufsformular personenbezogene Daten wie Name, Vertragsangaben und E-Mail-Adresse verarbeitet werden, musst du Verbraucher/innen über diese Datenverarbeitung informieren. Dazu gehören insbesondere Angaben zum Zweck der Verarbeitung, zu den Speicherfristen sowie zu den Betroffenenrechten.
Die im Rahmen des Widerrufs erhobenen Daten sollten entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert werden. Da sie mit einem Vertragsverhältnis zusammenhängen, können dieselben Aufbewahrungsfristen gelten wie für andere vertragsrelevante Unterlagen.
Falls deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Informationen zum Widerrufsrecht oder zur Widerrufsbelehrung enthalten, musst du diese ebenfalls überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Angaben in den AGB und in der separaten Widerrufsbelehrung müssen inhaltlich übereinstimmen. Widersprüchliche oder veraltete Regelungen können dazu führen, dass die Widerrufsbelehrung unwirksam wird und sich die Widerrufsfrist für Verbraucher/innen verlängert.
Für eine rechtssichere Umsetzung solltest du daher mindestens die Widerrufsbelehrung, die Datenschutzerklärung und sofern betroffen auch die AGB auf die neue Online-Widerrufsfunktion abstimmen.
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