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Lesetipp Pflichtversicherung auf Antrag in der GRV "Die Frage ist immer: Auf was will ich verzichten?"

Was steckt hinter der wenig bekannten "Pflichtversicherung auf Antrag" für Selbstständige? Und warum hat sich VGSD-Vorstand Lars Bösel für diese Option entschieden? Wir haben nachgefragt und erklären, für wen es sich lohnen kann und was es zu beachten gilt. 

Die Pflichtversicherung auf Antrag ist ein bislang wenig bekanntes Versicherungsmodell für Gründer/innen und Selbstständige.

Rund 20.000 Selbstständige waren im Jahr 2024 in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) "pflichtversichert auf Antrag". Das sind fast doppelt so viele Menschen wie im Jahr 2010, die sich für diese Form der "freiwilligen Pflichtversicherung" entschieden haben. Doch was genau hat es auf sich mit der Pflichtversicherung auf Antrag? Wie kann eine Pflichtversicherung freiwillig sein – und wie unterscheidet sich dieses Modell von der "normalen" freiwilligen Versicherung in der GRV? In diesem Beitrag erfährst du mehr.

Freiwillige vs. Pflichtversicherung in der GRV: Was ist der Unterschied? 

Von der Möglichkeit, dich freiwillig in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern, hast du wahrscheinlich schon gehört. Das Besondere dabei: Du kannst dieses Versicherungsmodell jederzeit aufnehmen und auch beenden.

Versicherte entscheiden dabei selbst über die Höhe ihres monatlichen Beitrags: Der muss höher als der Mindestbeitrag von 112,16 Euro (18,6 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro) sein und darf zeitgleich den Höchstbetrag von 1.571,70 Euro (18,6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro) nicht überschreiten.

Die freiwillige Versicherung ist für Selbstständige von Vorteil, die zwar in die Rentenkasse einzahlen wollen, aber Wert auf Flexibilität legen – etwa, weil ihre Einkünfte stark schwanken oder weil sie neben anderen Vorsorgeformen zusätzlich in die GRV einzahlen wollen. 

Allerdings erwirbt man als Selbstständige/r durch die freiwillige Versicherung keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsmaßnahmen. Doch genau diese Ansprüche können für Selbstständige, die wegen Krankheit oder Unfall nur noch eingeschränkt arbeiten können, existenzsichernd sein. Von ihnen können Gründer/innen und Selbstständige profitieren, die sich für das weniger bekannte Versicherungsmodell entscheiden: die Pflichtversicherung auf Antrag. 

Im Jahr 2024 waren fast 20.000 Selbstständige auf Antrag versicherungspflichtig. 

Pflichtversicherung auf Antrag: Was steckt dahinter und wer kann sie nutzen? 

Die Möglichkeit einer Pflichtversicherung auf Antrag gilt für alle Selbstständigen, die nicht schon kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind. Sie können sich freiwillig in der GRV pflichtversichern lassen. "Freiwillig pflichtversichern" meint in dem Fall, dass die Entscheidung für dieses Versicherungsmodell freiwillig erfolgt – wer sie einmal getroffen hat, ist aber in der Pflichtversicherung gebunden, bis seine Selbstständigkeit endet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 4 Abs. 2 SGB IV.

Entscheidest du dich für die Pflichtversicherung auf Antrag, kannst du zwischen zwei Beitragsarten wählen: 

  • einem einkommensabhängigen Beitrag (entspricht 18,6 Prozent deines monatlichen Gewinns) und 
  • dem Regelbeitrag in Höhe von derzeit 735,63 Euro pro Monat. 
  • Existenzgründer/innen können in den ersten drei Jahren den halben Regelbeitrag (367,82 Euro) beantragen. 

Allerdings solltest du folgende Voraussetzungen kennen und beachten:

  • Fristgebundenheit: Der Antrag kann nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. 
  • Beitragspflicht: Der Antrag ist freiwillig, die daraus entstehenden Beitragspflichten sind es nicht! Die Beitragspflicht gilt ab dem Tag des Eingangs des Antrags oder rückwirkend ab dem Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, wenn du seit weniger als drei Monaten selbstständig bist.
  • Keine Beitragsanpassung: Du kannst die Beiträge nicht monatlich an deine finanzielle Lage anpassen. Denn sie werden anhand deines jährlichen Einkommenssteuerbescheids und bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von derzeit monatlich 8.450 Euro berechnet. 
  • Unwiderruflichkeit: Die Pflichtversicherung auf Antrag kannst du nur beenden, indem du auch deine Selbstständigkeit beendest.

Welchen Nutzen bietet die Pflichtversicherung auf Antrag?

Einerseits kann die Pflichtversicherung auf Antrag für dich und deine Selbstständigkeit – gerade, wenn es finanziell mal nicht so gut läuft – belastend sein. Andererseits kannst du durch die Pflichtversicherung auf Antrag Ansprüche erwerben, die dir mit einer rein freiwilligen Versicherung nicht zugänglich sind. Dazu gehören:

  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Wenn du vor deiner Selbstständigkeit als Angestellte/r bereits langjährig pflichtversichert warst, hast du Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente. Diese kannst du durch die Antragspflichtversicherung auch in der Selbstständigkeit erhalten beziehungsweise weiter ausbauen. 
  • Anspruch auf Reha-Leistungen: Auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben kannst du durch die Pflichtversicherung auf Antrag erwerben bzw. zu erhalten.

Wie eine Entscheidung für die Pflichtversicherung auf Antrag im individuellen Fall aussehen kann, zeigt das Beispiel von VGSD-Vorstand Lars Bösel. Mit ihm haben wir darüber gesprochen, warum er sich für die Pflichtversicherung auf Antrag entschieden hat und wie er heute auf seine Entscheidung zurückblickt.

Lars Bösel ist unter anderem als Coach, Unternehmensberater und Mentor tätig.

VGSD: Lars, zu welchem Zeitpunkt deiner Selbstständigkeit hast du dich für die Pflichtversicherung auf Antrag entschieden? Was waren deine Beweggründe?

Lars Bösel: Als ich mich 2018 selbstständig gemacht habe, war ich zunächst freiwillig gesetzlich versichert. Dass ich mich auf Antrag pflichtversichern kann, war mir damals gar nicht bewusst. Davon habe ich erst im Gespräch mit meinem Steuerberater erfahren. Er war es auch, der mich schließlich darauf aufmerksam gemacht hat, dass ich mit meinen bis dato rein freiwilligen Beiträgen meinen bisherigen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht erhalten kann – und das wollte ich auf keinen Fall. Schließlich war ich vor meiner Selbstständigkeit über 34 Jahre festangestellt und habe auch in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Deshalb habe ich dann 2020 den Antrag auf Pflichtversicherung gestellt.

VGSD: Wie hast du den Antragsprozess bei der DRV erlebt?

Lars Bösel: Das ging alles sehr schnell und war unkompliziert. Ich musste lediglich ein Online-Formular auf der Website der DRV ausfüllen und das war´s. Eine schriftliche Bestätigung habe ich nie erhalten, aber die Beiträge sind abgebucht worden.

VGSD: Welche Form der Beitragsberechnung hast du gewählt?

Lars Bösel: Ich habe mich für den Regelbeitrag entschieden, der momentan 735,63 Euro im Monat beträgt – das ist schon eine stolze Summe. Aber im Vergleich zum einkommensabhängigen Beitrag ist er meiner Meinung nach trotzdem die bessere Wahl, wenn man genug verdient. Immerhin werden in der Selbstständigkeit zur Berechnung des individuellen Einkommens alle Einkommensarten, also auch Zins- und Mieteinnahmen, berücksichtigt. Die daraus entstehenden einkommensabhängigen Beiträge können sich schnell summieren und zur finanziellen Belastung werden.

VGSD: Hat man einmal den Antrag auf Pflichtversicherung gestellt, kann man diese nur mit Aufgabe der Selbstständigkeit beenden. Bereust du deine Entscheidung?

Lars Bösel: Nein, bereuen tue ich sie nicht. Schließlich habe ich dadurch unter anderem meine Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Reha- Maßnahmen erhalten können. Wenn ich mich heute allerdings schon in jungen Jahren selbstständig machen würde, würde ich diese Option nicht wählen. Denn so wirklich Vorteile bekommst du durch die freiwillige Pflichtversicherung erst, wenn du vor deiner Selbstständigkeit bereits langjährig festangestellt und gesetzlich versichert warst. Schlussendlich muss das aber jede/r Selbstständige für sich selbst entscheiden.

VGSD: Gibt es einen Rat, den du anderen Selbstständigen auf den Weg geben möchtest, die mit dem Gedanken der Pflichtversicherung auf Antrag spielen?

Lars Bösel: Die wichtigste Frage, die man sich als Selbstständige/r bei der Entscheidung nach der Art der Versicherung immer stellen muss, ist meiner Meinung nach immer: “Auf was kann ich verzichten?“, denn bei jedem Modell hast du Vor- und Nachteile – so auch bei der Pflichtversicherung auf Antrag. Es gibt also kein Richtig oder Falsch.

VGSD: Vielen Dank für das Gespräch!

War dir die Pflichtversicherung auf Antrag bekannt? Wir sind auf deinen Kommentar gespannt!

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