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Auswirkung der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf die Rentenversicherungspflicht bei unterrichtenden Tätigkeiten
3 Personen fragen sich das
Zum 1.10.2022 wird ja die Minijob- und damit auch Geringfügigkeitsgrenze von 450 auf 520 EUR angehoben.
Verstehe ich das richtig, dass man ab dann mit unterrichtenden Tätigkeiten als Selbständige*r auch bis zu 520 EUR/Monat verdienen darf (Gewinn), ohne in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht zu rutschen? Falls ja, liegt dann also für das Kalenderjahr 2022 die Grenze bei 5610 EUR (9x450 EUR + 3 x 520 EUR) und für 2023 bei 6240 EUR (12 x 450 EUR)?