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Befreiung von Gewerbesteuer für GmbH

1 Person fragt sich das

Hallo zusammen,

ich bin Gesellschafter-GF einer nach dem Berliner Schulgesetz anerkannten „freien Unterrichtseinrichtung“. Dadurch haben wir von der zuständigen Aufsichtsbehörde ein entsprechendes Schreiben bekommen, um beim Finanzamt von der USt gem. § 4 Nr. 21 a)bb) befreit zu werden. Wurde auch sang- und klanglos akzeptiert.

Frage: Kann die GmbH mit der gleichen Begründung wie bei der USt-Befreiung auch von der Gewerbesteuer befreit werden?

Besten Dank im Voraus.

Thomas Landmann
Thomas Landmann
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Hallo Thomas,

von der Gewerbesteuer werden Schulen nach 3 Nr. 13 GewStG befreit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, soweit unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen erbracht werden, wenn sie
a) als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder
b) auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung.

Viele Grüße Ilona

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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