Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Beitrag in GKV, wenn Ehepartner Beamter ist? Orientiert an 50% der Beitragsbemessungsgrenze als fiktivem Gewinn?

1 Person fragt sich das

Situation: Eine Gründerin, die ich berate, will nach Start ihrer haupterwerblichen Selbständigkeit in den Status der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV wechseln (wo sie auch vorher schon als Angestellte war). Ihr Ehemann ist Beamter und als solcher durch PKV und Beihilfe krankenversichert. Ihre GKV schreibt ihr jetzt, dass ihr Beitrag sich zukünftig nicht an ihrem Gewinn orientiert (+ möglicher Nebeneinnahmen, die es aber hier nicht gibt), sondern einfach die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze zur Grundlage der Beitragsberechnung gemacht wird (solange sie weniger als diese verdient). Konkret heißt das: Obwohl sie als Gründerin im Schnitt nur knapp 1.500 € Gewinn im Monat macht, basiert ihr KV-Beitrag auf einem fiktiven Gewinn von etwa 2.750 €. Begründung: Auch Einkommensteile des Ehemanns müssten ihr zugerechnet werden. In ihrem Fall wären das statt etwa 300 €, 550 € KV+PV - Beitrag im Monat.
1. Stimmt das oder kann man sich wehren (und sei es, dass die GKV gewechselt wird)? Normalerweise gibt es doch einen Mindestbeitrag, der etwa 1.250 € als Gewinn zugrunde legt?
2. Oder bleibt nur, ihr zu raten, einen sv-pflichtigen Midi-Job zu suchen, um der Beitragspflicht als Selbständige ganz zu entgehen?

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

2 Antworten

Akzeptierte Antwort

Zu 1.) Die Beitragsbemessung freiwillig Versicherter ist untergesetzlich in den sog. Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler geregelt: www.gkv-spitzenverband.de­/media/dok­…1_2025.pdf Danach handelt die Krankenkasse grundsätzlich korrekt, wenn sie auch die Einnahmen des Ehegatten einbezieht (siehe § 2 Abs. 4). Bitte mit den genauen Regelungen und Berechnung vertraut machen (stehen im verlinkten PDF).

Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass bei freiwilligen Mitgliedern, die keine oder nur geringe eigene Einnahmen haben, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch durch die Bruttoeinnahmen des Ehegatten bestimmt wird, wenn die Ehegatten zusammenleben. Dies verstößt auch nicht gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht. Man kann sich mal die diversen Urteilsbegründungen durchlesen, ist durchaus nachvollziehbar. Die von den Krankenkassen zum Zwecke der Beitragsbemessung geforderten Nachweise der Höhe des Einkommens des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ehegatten des freiwilligen Mitglieds verstoßen im übrigen auch nicht gegen grundgesetzliche Bestimmungen.

2.) Das funktioniert aber nur, wenn die Selbständigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird, da sie ansonsten nicht versicherungspflichtig in der GKV wird... Das ist nicht einfach und die Kassen schauen da sehr genau hin. (Wäre bspw. auch der Ausweg aus der PKV für Selbständige)

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Akzeptierte Antwort

Edit: Ziehe meinen Kommentar zurück, ich habe das Thema gerade nochmal recherchiert und das ist wohl tatsächlich richtig so, dass der Partner hier berücksichtig wird. Gibt allerdings noch Freibeträge für Kinder. Ihr Arbeitseinkommen wird erst maßgeblich für die Berechnung, wenn sie über der halben Beitragsbemessungsgrenze liegt oder selbst mehr verdient als der Mann. Was eventuell nicht stimmt ist die allerdings die konkrete Berechnung des Satzes, da müsste erstmal das reale Einkommen als Paar die Berechnungsgrundlage sein und nicht die Hälfte der Beitragsbemessungsgrundlage. Außer sie verdienen zusammen mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, dann zahlt sie automatisch die Hälfte.

Hier das Beratungsblatt von der TK liefert einen ganz guten Überblick zum Thema: www.tk.de­/resource/­…g-data.pdf

Hier eine gute Erläuterung der Rechtsgrundlage: sozialgerichtsbarkeit.hessen.de­/presse/ei­…assgeblich

Katja
Katja
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #