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Corona / Neustarthilfe Q2/2022 - Frage der Bewilligungsstelle

3 Personen fragen sich das

Hallo zusammen,
die Neustarthilfe Q2/22 wurde seinerzeit (am 10.05.2022) bewilligt und auch an mich ausgezahlt. Jetzt habe ich - nach rund 15 Monaten!!! - folgende Frage der Bewilligungsstelle erhalten. Dazu sei noch gesagt, dass ich in der Veranstaltungsbranche tätig bin. Hat jemand einen Rat für mich, wie ich hier vorgehen kann? Im ganzen Jahr 2022 war es mir nicht gelungen, wieder Aufträge an Land zu ziehen. Und das der Umsatzeinbruch gerade in der Veranstaltungsbranche ungewöhnlich gewesen wäre - wie unten behauptet - bezweifle ich doch sehr stark. Im Voraus vielen Dank für Tipps!

Frage der Bewilligungsstelle

Sehr geehrtXXXXXXXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Endabrechnung. Dazu haben wir folgende Fragen:

1. Am 19.05.2022 wurde die Nachfrage nach der Coronabedingtheit des Umsatzeinbruches erweitert. Da die Fragen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung noch nicht implementiert waren, bitten wir Sie, den Hintergrund Ihres Umsatzeinbruches anhand der folgenden zwei Fragen zu erläutern:
1. Waren Sie weiterhin von staatlichen Coronamaßnahmen im Förderzeitraum April bis Juni 2022 betroffen? Wenn ja, von welchen?
2. Von welchen individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie war Ihr Geschäft im Förderzeitraum April bis Juni 2022betroffen?

2. Der Umsatzeinbruch ist für Ihre Branche ungewöhnlich. Bitte erläutern Sie den Hintergrund Ihres Umsatzeinbruchs. In den Neustarthilfeprogrammen ist geregelt, dass nur coronabedingte Schäden erstattet werden. Wie wurde der coronabedingte Umsatzeinbruch dargelegt und von anderen Effekten abgegrenzt, welche die Förderung über die Neustarthilfeprogramme nicht umfasst (z.B. Schwierigkeiten bei der Lieferkette, Materialengpässe)?

Antworten Sie uns bitte nur über dieses Portal. Bitte laden Sie zusätzliche Anhänge nur dann hoch, wenn wir Sie dazu auffordern. Sobald wir Ihre Antworten erhalten haben, können wir Ihre Endabrechnung weiter bearbeiten.

Beachten Sie: Wenn wir Ihnen über das Portal eine Nachricht schicken, haben Sie zehn Tage Zeit zu reagieren. In dieser Zeit haben wir keinen Zugriff auf das Portal. Es ist für uns gesperrt. Nach zehn Tagen schließt sich das Portal dann für Sie automatisch und Sie können uns keine Nachricht mehr schicken. Wir müssen Ihnen dann erneut eine Mitteilung zukommen lassen, um das Portal für Sie wieder zu öffnen und Ihnen die Möglichkeit zu antworten zu geben. Antworten Sie daher bitte immer zeitnah und vollständig auf unsere Fragen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihrer Endabrechnung zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
IHK für München und Oberbayern

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