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Darf ich als selbstständiger Promoter vom Auftraggeber gestellte Arbeitskleidung oder eine Uniform tragen?

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Zwar haben Promoter Arbeitsbedingungen, von denen viele träumen, aber sie können schnell in Verdacht geraten, scheinselbstständig zu sein. Daher stellt sich die Frage, ob eine Arbeitskleidung dafür ausschlaggebend ist?

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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Wenn die gestellte Arbeitskleidung das einzige Kriterium ist, dass einen in der selbstständigen Tätigkeit behindert, ist es unproblematisch. Wenn es aber eine Sache von vielen ist, die kritisch zu betrachten sind, wie das Fehlen einer Verhinderungsvertretung, sollte keine Arbeitskleidung getragen werden. Das wäre “der Tupfen auf dem i”, erklärt Günther Werner. Man sollte sich immer mal wieder fragen, was einen selber von einem Angestellten unterscheidet. Nahezu alle Tätigkeiten sind so zu gestalten, dass sie auch als selbstständiger Unternehmer möglich sind. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

Scheinselbstständigkeit
Die wichtigsten Dos und Don’ts, die selbstständige Promoter rechtlich beachten sollten

Mit RA Günther Werner

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