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Darf ich Posten in Kontoauszügen schwärzen?

1 Person fragt sich das

Ich habe 2021 von Januar bis Juni durch das Soloselbständigen-Programm der Bayerischen Staatsregierung eine Corona-Hilfe erhalten. Nun wurde ich von der Regierung von Schwaben aufgefordert, Nachweise über meine tatsächlichen Einnahmen u.a. in Form von Kontoauszügen für diese Monate zu erbringen, heißt ich soll die Auszüge für 6 Monate schicken. Dürfen die das überhaupt von mir verlangen und darf ich Posten schwärzen, die irrelevant sind?
Außerdem die Frage, ob kleine Geldgeschenke, die nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehören, trotzdem als Einnahmen zählen und daher in dem Fall anzugeben sind?

Katharina Pöche
Katharina Pöche
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