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Ist die Energiepreispauschale einkommensteuer- und sozialabgabepflichtig? Was ist mit Umsatz- und Gewerbesteuer?

1 Person fragt sich das

Ich habe gehört, dass von den einmalig 300 Euro kaum etwas übrig bleibt, weil sie steuerpflichtig sei. Was genau wird alles dagegen gerechnet?

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Zunächst die guten Nachrichten: Die Energiepreispauschale (EPP) unterliegt weder der Umsatz- noch der Gewerbesteuer und zählt auch nicht als beitragspflichtige Einnahme, es werden also keine Sozialversicherungsbeiträge darauf fällig.

Die EPP ist aber einkommen- bzw. bei Angestellten lohnsteuerpflichtig. Bei Selbstständigen ist die EPP als „sonstige Einkünfte“ zu behandeln.

Die Regierung rechtfertigt die Steuerpflicht der EPP übrigens damit, dass sie dadurch sozial ausgestaltet sei: Je geringer das Einkommen und die Steuerlast, um so weniger ist gegenzurechnen und um so höher ist die Nettoentlastung durch die Energiepreispauschale.

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