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Gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für kleine Onlineshops und Webseiten von Freiberuflern?

1 Person fragt sich das

Ich habe einen Mini Onlineshop und eine Webseite für mein Lektorat. Wisst ihr, ob ich auch die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfüllen muss?

Andrea Benesch
Andrea Benesch
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Nein. Von einer Kanzleiseite: „Ausnahmen gibt es imBFSGfür Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17BFSG, die imBFSGgeregelte Dienstleistungen anbieten (§ 3Abs. 3S. 1BFSG). Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte aufweisen und einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten. Für diese gilt das BFSG nicht.“ Auch für B2B-Angebote, was bei deinem Lektorat der Fall sein könnte, gilt das neue Gesetz nicht.

Saskia Beuchel
Saskia Beuchel
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