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Gemeinschaftsgeschmacksmuster/ Designs: Was sollte ich dazu wissen?

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Das Ziel ist es, ein eigenständiges Design zu haben. Je nach Marktsegment sind die Entwicklungskosten unterschiedlich.

Die Probleme sind:

  • zunehmend ähnliche Produkte
  • sehr kurze Produktzyklen (Wettbewerb)
  • keine Entwicklungskosten des Wettbewerbs bei Nachahmung: Der/die Wetbewerber/in bietet es preiswerter an.

Eine Gegenmaßnahme ist eine Investitionsabsicherung durch EU-Geschmacksmuster oder Design.

Möchtest du nun dein Design anmelden und registrieren lassen, meldest du bei der World Intellectual Property Organization (kurz WIPO) dein EU-Design an. Dort erhältst du ein Aktenzeichen und bekommst das Datum des jeweiligen Stichtages mitgeteilt. Läuft alles nach Plan, wird dein Design eingetragen und du verfügst ab sofort über Verwaltungsrecht. Du kannst fünfmal in fünf Jahresperioden verlängern, sprich höchstens 25 Jahre.

Normalerweise musst du immer erst anmelden, bevor du veröffentlichst. Das gilt vor allen Dingen bei Patenten, denn auch mit deinen eigenen Veröffentlichungen kannst du dir selbst schaden. Es gibt hier aber eine Ausnahme: die Neuheitsschonfrist von 12 Monaten. Du kannst deine Designs auch dann noch eintragen, wenn es seit höchstens 12 Monaten der Öffentlichkeit bekannt ist. Verpasst du diese Frist, hast du auch keine Rechte daran.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Ausführliche Antwort des Experten

"Software-Patente"?
Wie kann ich Apps, Designs und Software schützen bzw. patentieren?

Mit Dirk Hübsch und Sebastian Kirschner

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