Sozialversicherungsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine UG oder um eine GmbH handelt, da beide zu den Kapitalgesellschaften zählen. Die Vorteile einer UG sind die geringen Gründungskosten und das geringe Eigenkapital. Die Umwandlung von einer UG zu einer GmbH beschreibt Dr. Paul aber als aufwendig. Ich habe versucht die Antwort des Experten kompakt zusammenzufassen, empfehle dir aber den Mitschnitt selbst anzuschauen oder anzuhören.
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Gilt für die UG immer das gleiche wie für die GmbH?
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Eine GmbH kann ggf. vor dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit schützen, eine UG bietet ähnliche Vorteile. Aber gibt es nicht doch Unterschiede?