Hallo Anna,
die Sozialversicherung prüft den zeitlichen und wirtschaftlichen Umfang der Tätigkeiten. Wird die selbständige Tätigkeit zu mehr als Halbtags ausgeübt, gilt sie als Haupttätigkeit.
Die wirtschaftliche Prüfung meint bei der Anstellung den Bruttowert. Bei den selbständigen Einnahmen aber den Gewinn. Sprich Umsatz minus Ausgaben.
Kommt dabei heraus, dass Du hauptberuflich Selbständig bist, zahlst Du bei dem nebenberuflichen Angestelltenjob keine Kranken- und Pflegeversicherung, sondern nur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
KV und PV werden weiterhin privat oder per freiwillger Sozialversicherung gezahlt.
Die Steuerklasse ist 1 (oder 2, 3,5 jenachdem, wie die porviaten Familiebverhältnisse sind).
Viele Grüße
Hartmut
Hauptberuflich selbstständig nebenberuflich Teilzeit - Sozialversicherungen
5 Personen fragen sich das
Hallo,
ich bin hauptberuflich selbstständig, überlege aber, aus verschiedenen Gründen eine Teilzeitstelle anzunehmen. Die Teilzeitstelle soll nebenberuflich sein. Ist jemand bereits in dieser Situation und kann meine Frage beantworten? Diese lautet:
Die Krankenversicherung prüft ja den Status anhand von zeitlichem Umfang und Einkommen. In verschiedenen Quellen heißt es, wenn ich hauptberuflich selbstständig bleiben will, müssen z. B. meine Einnahmen aus der Teilzeitanstellung weniger als 20 % meiner Gesamteinnahmen ausmachen. Was aber ist hier gemeint: Brutto oder netto?
Beispiel: Ich habe Einnahmen in Höhe von 1000 € monatlich durch selbstständige Tätigkeit. Angestellt verdiene ich netto nochmal 800 € dazu (das wären dann ja 20 % weniger). Brutto stehen aber 1200 auf dem Gehaltszettel (das wären dann ja 20 % mehr). Was macht die Krankenversicherung mit so einer Situation?
Außerdem frage ich mich, was generell mit der Kranken- und Rentenversicherung passiert und in welche Steuerklasse ich durch eine solche Aufteilung käme. Derzeit bin ich freiwillig gesetzlich krankenversichert und verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, Steuerklasse 1. Wenn die Sozialversicherungsträger anerkennen, dass ich hauptberuflich selbstständig und nebenberuflich angestellt bin: Zahle ich dann weiterhin KV und RV und der Arbeitgeber auch nochmal? Oder werden meine Beiträge als Selbstständige sogar erhöht, weil meine Gesamteinnahmen durch die Teilzeitbeschäftigung höher sind? Kann es mir passieren, dass ich in so etwas wie Steuerklasse 6 rutsche und vom Teilzeitjob kaum was übrig bleibt?
Vielen Dank für eure Hilfe ...
Anna