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Ich bin Kleinunternehmerin und komme dieses Jahr sehr wahrscheinlich erstmals über 50.000 Euro Umsatz – muss ich rückwirkend Umsatzsteuer zahlen oder von den Kunden erheben?

1 Person fragt sich das

2021 waren es noch 15.000 Euro Umsatz.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Wenn du in 2022 die Grenze von 22.000 € überschreitest, dann musst du ab 2023 mit USt arbeiten. Du wirst ja auch erst im Verlauf des Jahres 2022 verifizieren, dass du die Grenze überschreitest. Deshalb bleibt das laufende Jahr 2022 unverändert ohne USt, eine Nachherhebung von USt entfällt damit.

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