Hallo Christoph,
es ist kein Problem, wenn Du mehrere Betriebsstätten hast. Du musst nur die Umsatzsteuer beider Betriebsstätten in den Voranmeldungen zusammen führen. Ansonsten ist eine oder eventuell auch zwei sogenannte gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung(en) abzugeben. Du schreibst, dass du ab diesem Jahr wieder selbständig eingestuft werden willst. Sofern deine Einkünfte bisher als Gewerbebetrieb (e) erklärt wurden, dürfte dies schwierig werden diese umzuqualifizieren.
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In zwei Bundesländer selbständig sein
1 Person fragt sich das
Liber VGSD
ich würde gerne dieses Jahr wieder versuchen als Freiberuflich eingestuft zu werden. Momentan habe ich zwei Geschäftsstellen bzw. eine weitere Betriebsstätte. Ich rauche aber beide. Ich würde ungern die zweite Betriebsstätte aufgeben, da sie dann doch mir sehr gut hilft. Ich bin in der Filmbranche tätig und damit auch Förderbedingt an die Bundesländer gebunden.
Kann ich mit der Gleichen Leistung als Freiberufler in beiden Bundesländern tätig sein? Mein größten Teil wird in NRW umgesetzt und ein kleiner Teil in Baden- Württemberg.
Also als Freiberufler somit als rein selbständige Arbeit. Ich bin auch in der KSK. Daher möchte ich das ich nun als vollwertiger Freiberufler geführt werde.
Geht das denn dann so? Ich habe zwei Steuernummern und eine doppelte Buchführung.