Sobald man in einem Land berufstätig wird und dort einen Wohnsitz hat, muss man in dem jeweiligen Land auch eine Krankenversicherung abschliessen. Das kann dann bedeuten, dass man in 2 Ländern krankenversichert ist. Es gilt also das Krankenversicherungsrecht des jeweiligen Landes. Die Frage bezog sich auf Deutschland.
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Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt
1 Person fragt sich das
Was ist die beste Option wenn man hauptsächlich im EU-Ausland tätig ist und nur wochenweise (z.B. insgesamt 3 Monate im Jahr) in Deutschland arbeitet? Reicht die Vorlage einer EU-Krankenversicherung oder muss man sich in der GKV oder PKV versichern lassen?
Die Überlegung wäre um die Altersrückstellungen aus der ehemaligen PKV nicht zu verlieren sich in dieser PKV zum Zusatztarif versichern zu lassen (greift da auch die Beitragsbemessungsgrenze?) oder in der GKV einen Mindestbeitrag von ca. 200 € monatlich während der arbeitsfreien Zeit in Deutschland zu zahlen.