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Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt

1 Person fragt sich das

Was ist die beste Option wenn man hauptsächlich im EU-Ausland tätig ist und nur wochenweise (z.B. insgesamt 3 Monate im Jahr) in Deutschland arbeitet? Reicht die Vorlage einer EU-Krankenversicherung oder muss man sich in der GKV oder PKV versichern lassen?
Die Überlegung wäre um die Altersrückstellungen aus der ehemaligen PKV nicht zu verlieren sich in dieser PKV zum Zusatztarif versichern zu lassen (greift da auch die Beitragsbemessungsgrenze?) oder in der GKV einen Mindestbeitrag von ca. 200 € monatlich während der arbeitsfreien Zeit in Deutschland zu zahlen.

Dorijan Jagacic
Dorijan Jagacic
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2 Antworten

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Sobald man in einem Land berufstätig wird und dort einen Wohnsitz hat, muss man in dem jeweiligen Land auch eine Krankenversicherung abschliessen. Das kann dann bedeuten, dass man in 2 Ländern krankenversichert ist. Es gilt also das Krankenversicherungsrecht des jeweiligen Landes. Die Frage bezog sich auf Deutschland.

Dorijan Jagacic
Dorijan Jagacic
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Akzeptierte Antwort

Was heißt hauptsächlich im EU-Ausland tätig? Als Selbständiger? Wo ist das Unternehmen gemeldet? Ist es nur EU-Ausland oder auch Drittstaaten? Wo ist der gewöhnliche Aufenthalt / Wohnsitz?

Da spielen jede Menge Sachen mit rein. Erstmal muss man auch ermitteln, welchem Krankenversicherungsrecht man unterliegt, dazu die Fragen des vorherigen Absatzes.

Wo besteht aktuell eine Krankenversicherung? Bei einer deutschen PKV? Die kann man ja auch nicht einfach so kündigen, wenn man in Deutschland der Krankenversicherungspflicht unterliegt (man muss eine Folgeversicherung nachweisen). Und der Wechsel aus der PKV in die GKV geht nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer eintretenden Versicherungspflicht in der GKV...

Weiterhin: in der PKV gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze, die Beiträge sind einkommensUNabhängig...

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