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Kurzfristige Honorarkürzung für Selbstständige in Einrichtungen

1 Person fragt sich das

Hallo ihr Lieben,

Ich gebe Gitarrenunterricht und Tanzkurse im Bennohaus in Münster, dad ist eine kulturelle Einrichtung ähnlich der VHS.
Bis Ende Dezember 2024 habe ich die Vereinbarung gehabt: ich bekomme 80% von den Einnahmen, Bennohaus bekommt 20 %.

Im Dezember hat der Leiter angekündigt, dass sie dies ändern sollte, um die Einrichtung zu den anderen ähnlichen Einrichtungen anzupassen. Das hieß dann ab Januar 2025 bekommen alle Dozenten 75% von den Einnahmen. Ich habe es akzeptiert.

Letzte Woche am Mittwoch bekam ich eine Mail von der Leiter, dass ab dem nächsten Kurs der 5 Tage später beginnt werden alle Dozenten nur 70% von den Einnahmen bekommen, 30% bleiben für die Einrichtung.

Als ich gestern 28.4.25 mit meinem neuen Kurs startete, fand ich den Vertrag fertig zu unterschreiben mit 70% von den Einnahmen gerechnet.

Es scheint mir sehr merkwürdig und nicht rechtlich begründet in so kurzer Zeit , 5 Monate, dass sie mit 10% unsere Honorierung kürzen.

Gibt es Gesetze für so einen Fall, wo kann ich mich informieren,was kann ich tun?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Herzliche Grüße,
Tania Pentcheva

Tania Pentcheva
Tania Pentcheva
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