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NV-Bescheinigung auch bei Selbstständigkeit?

1 Person fragt sich das

Hallo,

Frage: Muss frau/mann zwingend notwendig eine ESt-Erklärung machen bei Selbstständigkeit?

Ich habe den Antrag auf eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (wegen Kapitalerträgen) für meinen Mann (Rentner) und mich (ab 1. Juli Rentnerin, nebenberuflich noch selbstständig) gestellt, da wir gemeinsam unter dem Grundfreibetrag lt. der letzten ESt.-Bescheide liegen. Das Finanzamt hat diesen Antrag bisher abgelehnt, und zwar begründet mit dem § 46 Abs 2 Nr. 1: Ich als Selbstständige sei verpflichtet, immer ein ESt.-Erklärung abzugeben, wenn ich im Jahr über 410,- Euro Einkünfte habe. Somit könnte keine NV-Bescheinigung ausgestellt werden. Wir haben dem widersprochen damit, dass der § 46 sich auf Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen würde, und haben mit dem § 56 Steuererklärungspflicht der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung dagegen argumentiert. Das wollen sie aber nicht akzeptieren.

(Ich habe übrigens bei meiner Recherche im Internet mitbekommen, dass es zu diesem Themenkomplex wild durcheinander geht, auch bei Steuerfachleuten und Finanzämtern.)

Ich würde mich über ein Feedback freuen.

Susanne

Susanne Nagel
Susanne Nagel
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3 Antworten

Akzeptierte Antwort

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung würde euch von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung entbinden. Als Selbstständige ist man aber grundsätzlich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, insofern eine Nichtveranlagungsbescheinigung hinfällig. Wenn die Einkünfte tatsächlich so gering sind über Elster Steuererklärung abgeben. Das ist relativ unkompliziert und mit wenig Aufwand verbunden. Die Frist für die Steuererklärung 2024 wäre der 2.6.25, wenn keine Steuerberater beauftragt ist.

Ilona Nitzsche
Ilona Nitzsche
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Akzeptierte Antwort

Liebe Ilona,
vielen Dank für deine Antwort. Wir haben unsere ESt.-Erklärung für 2024 gemacht und auch schon unseren Bescheid. Die NV-Bescheinigung wollen wir ab 2025.
Es scheint nicht so eindeutig zu sein, ob Selbstständige grundsätzlich erklärungspflichtig sind, wenn sie unter dem Grundfreibetrag liegen (Stichwort: § 56 EStDV). Ein Nachweis der Einkünfte wäre ja auch über die USt.-Erklärung möglich.

Susanne Nagel
Susanne Nagel
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Die Frage ist, ob die Verpflichtung auch gilt, wenn man unter dem Grundfreibetrag liegt (§56 EStDv)?

Susanne Nagel
Susanne Nagel
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