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PKV und GKV - Kombination bei Ehepartnern

1 Person fragt sich das

Wir als Ehepartner sind beide unabhängig von einander selbstständig. Mein Mann ist in der GKV, ich in der PKV krankenversichert. Das führt aktuell zur unschönen Situation, dass der weniger Verdienende in der GKV auf die halbe Beitragsbemessungsgrenze GKV-Beiträge zahlen muss, obwohl das eigene Einkommen darunter liegt.

Frage: Wie wirkt sich diese Konstellation in Zukunft aus, wenn wir nicht mehr berufstätig sind (Beiträge und Beitragsbemessungsgrundlagen) - sollten sollten wir uns lieber beide (freiwillig) in der GKV versichern, anstatt einer in der PKV?
In der Rente muss in der PKV jeder unabhängig vom Einkommen den fixen Beitrag zahlen. In der GKV verstehe ich nicht, wie bei freiwillig versicherten, verheirateten Selbstständigen die Beitragsberechnung erfolgt. Besteht ein Vorteil wenn wir beide in der GKV sind gegenüber einer in der PKV und einer in der GKV (z.B. bei niedriger Rente, Familienversicherung)?

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2 Antworten

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Relevant sind an der Stelle die "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008, zuletzt geändert am 23. Juni 2021". Dort ist die Einkommensanrechnung des Ehegatten / Lebenspartners geregelt und wann dies nicht erfolgt.

Eine Einkommensanrechnung scheidet danach aus, wenn die Einnahmen des Mitglieds die halbe Beitragsbemessungsgrenze oder die Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners übersteigen, dies gilt auch für die Rentenzeit, nur nicht bei Rentenantragstellern für die Beitragsbemessung in der Zeit der Rentenantragstellung bis zum Beginn der Rente und für eine gewisse Zeit bei Rentenzahlungseinstellung (generell keine Einkommensanrechnung dann).

Zu beachten ist, dass dies die aktuelle Lage darstellt und sich natürlich in Zukunft ändern kann!

Ich bin Verfechter der GKV und würde immer sagen, wenn die Chance besteht, in die GKV zu wechseln, wahrnehmen. Denn nur dort sind die Beiträge kalkulierbar, einkommensabhängig, es gibt die beitragsfreie Familienversicherung, usw. Wenn sie beide als freiwilliges Mitglied in der GKV sind, findet derzeit keine Einkommensanrechnung des Ehegatten / Lebenspartners statt und ggf. können sie sogar in die günstige KVdR.

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Akzeptierte Antwort

Alle Einnahmen jeder Person werden verbeitragt, wenn die 9/10 Regel nicht erreicht wird. Das bedeutet die zweite Hälfte des Arbeitslebens zu 90 % GKV versichert. Wenn das vorliegt werden nur die Renteneinkünfte der DRV verbeitragt, sonst alle Einnahmen. Jedoch erhalten auch die PKV versicherten den Zuschuss zum Beitrag der PKV von derzeit 7,3 % aus der Rentenhöhe der DRV.

Gerd Güssler
Gerd Güssler
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