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Reisekosten: Welche Besonderheiten muss ich bei mehrtägigen Reisen beachten?

1 Person fragt sich das

Was, wenn ich z.B. bei Freunden übernachte oder die Reise private Anteile hat?

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Abzugsfähig bei mehrtägigen Reisen sind die tatsächlichen Kosten: Hotelkosten oder Miete zzgl. Nebenkosten (z.B. Kurtaxe). Bei sogenannten Tagungspauschalen sind nur die Übernachtungskosten abzugsfähig.

Hier gibt es aber noch ein paar Besonderheiten. Bei privaten Übernachtungen gibt es keine Pauschalen. Grundsätzlich führen private Anteile an einer Reise meist zu einer Aufteilung der Kosten in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Kosten.

Zusammenfassung des VGSD-Werkstudententeams
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Buchhaltungstipps
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Mit Rebecca Komma

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